Strafrecht & Strafverteidigung
Fachanwälte für Strafrecht in Augsburg
Erhöhen Sie Ihre Chance auf Verfahrenseinstellung. Wenden Sie ein Gerichtsverfahren ab.
Die Kanzlei Ruisinger • Steiner • Remmele steht Ihnen in schwierigen Zeiten mit jahrelanger Erfahrung, umfassendem Fachwissen, großem Engagement und taktischem Kalkül zur Seite. Wir verstehen, dass eine strafrechtliche Beschuldigung nicht nur eine juristische Herausforderung, sondern auch eine enorme emotionale Belastung darstellen kann. Deshalb setzen wir uns in unserer Augsburger Kanzlei mit Hingabe und Kompetenz für Ihre Rechte ein und streben stets nach der bestmöglichen Lösung für Sie.
Die beste Verteidigung besteht in der Regel darin, Ihnen als Mandanten die belastende Hauptverhandlung zu ersparen und bereits frühzeitig eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Dafür ist es wichtig, dass wir als Strafverteidiger so früh als irgend möglich hinzugezogen werden. So besteht eine große Chance auf eine „geräuschlose“ Verfahrensbeendigung im Ermittlungsverfahren, noch bevor Anklage erhoben wird.
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In Fällen von Verhaftung oder Durchsuchung sagen sie nichts, kontaktieren sie uns!
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gewährenleisten unsere Anwälte eine diskrete, kompetente und beherzte Verteidigung.
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Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts
Allgemeines Strafrecht
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Das Wirtschaftsstrafrecht schützt die Ordnung des Wirtschaftslebens durch strafrechtliche Normen, die diverse Delikte wie Geldwäsche, Betrug, Korruption und Steuervergehen umfassen. Als Augsburger Kanzlei verteidigen wir in diesem Bereich mit umfangreichen Kenntnissen.
Internetstrafrecht
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Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.
Häufige Fragen zum Thema Strafrecht
01. Wann benötige ich einen Strafverteidiger?
Bei einer Konfrontation mit dem Strafrecht ist es unabdingbar, umgehend einen Strafverteidiger zu konsultieren. Abhängig von der Schwere der Beschuldigung, der Komplexität der Angelegenheit oder den potenziell gravierenden Konsequenzen, kann Ihnen ein Recht auf einen Pflichtverteidiger zustehen, den das Gericht für Sie bestellt. Strafprozesse können tief in Ihre Privatsphäre eindringen und das Risiko bergen, sowohl Ihre berufliche als auch Ihre private Existenz zu gefährden. Die Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Ruisinger Steiner Remmele aus Augsburg, setzen sich für Ihre Rechte auf ein faires Verfahren ein.
02. Wann ist man Beschuldigter in einem Strafverfahren?
In einem Strafverfahren werden dem Beschuldigten spezielle Rechte zugesprochen, insbesondere das Recht zu schweigen. Man wird automatisch zum Beschuldigten, sobald gegen einen eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht und ein Verfahren eingeleitet wird. Die Situation, wer als Beschuldigter gilt, kann jedoch unklar sein, insbesondere bei Vorfällen mit mehreren Beteiligten, wie etwa einer Schlägerei, wo die Polizei zur Klärung jeden Befragten zunächst als Beschuldigten behandeln kann, um deren Rechte zu schützen. Es ist ratsam, auch als vermeintlicher Zeuge auf das Recht zu bestehen, einen Anwalt hinzuzuziehen, und im Falle einer Verweigerung dies zu dokumentieren, da die Polizei einen Zeugen nicht festhalten darf.
03. Muss ich als Beschuldigter zu einem Vernehmungstermin erscheinen?
Die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit bei einer Vernehmung hängt maßgeblich davon ab, ob diese durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise einen Ermittlungsrichter geführt wird. Während bei polizeilichen Vernehmungen kein zwingender Erscheinungszwang besteht, verhält es sich bei Vorladungen durch den Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter anders. Sollten Sie solch einem Termin unentschuldigt fernbleiben, kann dies zu einer zwangsweisen Vorführung führen. Zusätzlich könnte ein Fernbleiben die Situation nicht nur rechtlich, sondern auch psychologisch verschärfen, da es als mangelnde Kooperationsbereitschaft gewertet werden könnte. Daher ist es unabdingbar, zu solchen Terminen in Begleitung eines erfahrenen Strafverteidigers zu erscheinen, der Ihre Rechte effektiv schützt und eine unnötige Eskalation vermeidet.
04. Welche Rechte hat man als Beschuldigter?
Bei einer Befragung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft muss einem Beschuldigten vorab mitgeteilt werden, dass er in der Rolle des Beschuldigten vernommen wird und welcher Tatbestand ihm vorgeworfen wird. Zudem ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass er das Recht hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen; unterbleibt diese Belehrung, darf seine Aussage nicht in das Verfahren einfließen. Unabhängig vom Verfahrensstand steht dem Beschuldigten stets das Recht zu, einen Rechtsbeistand, vorzugsweise einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt, zu konsultieren, worüber ihn der Vernehmungsbeamte informieren muss. Bei dem Wunsch, einen Anwalt hinzuzuziehen, sollte man dies gegenüber dem Vernehmenden deutlich zum Ausdruck bringen.
05. Mir droht eine Festnahme / Verhaftung. Was sollte ich tun?
Eine Festnahme oder Verhaftung stellt einen gravierenden Einschnitt dar. Es ist äußerst wichtig, schnell einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Bestehen Sie darauf, das Recht zu nutzen, einen Anwalt kontaktieren zu dürfen. Dieses Recht steht Ihnen uneingeschränkt zu. Lassen Sie sich nicht von Aussagen beeinflussen, die darauf hindeuten, dass aufgrund des Wochenendes oder eines Feiertags kein Anwalt verfügbar sei. In solchen Situationen ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Über die Notrufnummern unserer Anwälte sind wir jederzeit erreichbar:
- Werner Ruisinger: +49 (0) 163 91 00 000
- Petra Dittmer: +49 (0) 160 111 8888
- Helmut Linck: +49 (0) 173 811 1191




