Mythen und Missverständnisse im Strafrecht: Aufklärung für Mandanten

Das Strafrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Viele Menschen haben Vorurteile oder falsche Vorstellungen darüber, wie das Strafrecht funktioniert und welche Rechte sie haben. In diesem Artikel möchten wir einige der häufigsten Mythen und Missverständnisse aufklären:

Mythos 1:
„Ein Strafverteidiger ist nur nötig, wenn ich bereits angeklagt bin.“

Viele glauben, dass sie erst einen Verteidiger benötigen, wenn sie bereits in ein Strafverfahren verwickelt sind. Tatsächlich ist es jedoch ratsam, sich bereits bei ersten Anzeichen von Problemen rechtlichen Rat einzuholen. Ein möglichst früh eingeschalteter Verteidiger kann helfen, die Situation zu klären, und rechtzeitig in das Ermittlungsverfahren eingreifen, um eine Anklage zu vermeiden.

Mythos 2:
„Wenn ich unschuldig bin, brauche ich keinen Verteidiger.“

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Unschuldige keinen Strafverteidiger benötigen. Auch Unschuldige können in ein Ermittlungs-/Strafverfahren verwickelt werden, und ein Verteidiger kann entscheidend dazu beitragen, die eigenen Rechte zu wahren, die bestmögliche Verteidigung aufzubauen und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Freispruch im Strafverfahren zu erreichen.

Mythos 3:
„Die Polizei kann mich ohne Grund festnehmen.“

Ein weiteres Missverständnis ist, dass die Polizei jeden ohne Grund festnehmen kann. Tatsächlich benötigt die Polizei einen begründeten Tatverdacht der Beteiligung an einer Straftat, um eine Festnahme durchzuführen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, dass man das Recht hat, nach dem Grund der Festnahme zu fragen und sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Mythos 4:
„Ein Geständnis ist immer die beste Verteidigung.“

Viele Menschen glauben, dass ein Geständnis die beste Möglichkeit ist, um ein Verfahren zu beenden. In Wirklichkeit hat ein Geständnis jedoch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen und kann dazu führen, dass man sich mit einem wesentlich größeren Tatvorwurf als dem anfänglichen Verdacht konfrontiert sieht. Auch gilt es zu beachten, dass dies schon für ein „informatorisches Gespräch“ mit der Polizei ohne Unterschrift unter ein Vernehmungsprotokoll gilt. Es ist wichtig, sich vor einem Geständnis, am besten schon vor einem Gespräch mit der Polizei, von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen, um die möglichen Folgen zu verstehen.

Mythos 5:
„Strafverfahren sind immer öffentlich.“

Obwohl Strafverfahren grundsätzlich öffentlich sind, gibt es auch Ausnahmen. In bestimmten Fällen, wie bei minderjährigen Beschuldigten, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch kann in öffentlichen Verfahren bei besonders sensiblen Themen, beispielsweise der der Behandlung höchstpersönlicher Umstände der/des Angeklagten oder der Vernehmung traumatisierter Zeugen, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Ein Verteidiger oder Zeugenbeistand hilft hier, die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Sollten Sie ein strafrechtliches Problem haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Cornelia McCready

Seit 2001 bin ich als Fachanwältin für Strafrecht nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungs­widrig­keiten­rechts sowie deren Nebenfolgen tätig.

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