Ausländer­recht

Anwalt für Ausländerrecht in Augsburg

Ihre starken Partner im Ausländerrecht

In der vielschichtigen Welt des Ausländerrechts ist es entscheidend, einen vertrauens­würdigen Partner an seiner Seite zu wissen, der nicht nur juristisches Fachwissen mit­bringt, sondern auch einfühlsam und verständnisvoll Ihre persönliche Situation betrachtet.

Wir verstehen, dass die deutsche Verwaltung oft überwältigend und undurchsichtig wirken kann. Daher legen wir besonderen Wert darauf, unsere Mandanten umfassend zu beraten und ihnen klar zu vermitteln, welche Möglichkeiten anhand der individuellen Situation offenstehen. Unser Know-How im Strafrecht erleichtert uns insbesondere die Bearbeitung von Ausweisungs- und Verlustfeststellungsverfahren, sowie Verfahren bei Abschiebegewahrsam und Sicherungshaft. Gerne können Sie uns aber auch bzgl. Ihres Visa- oder Asylverfahrens beauftragen. Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen.

Unser Anspruch ist es, Ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und Sie durch jedes Stadium Ihres Verfahrens zu begleiten. Dabei können Sie sich auf eine Beratung in Deutsch, Italienisch oder Englisch verlassen – denn Verständigung ist der Schlüssel zur Erreichung Ihrer Ziele.

Wie können wir helfen?

Sie suchen einen Rechts­anwalt für Ausländerrecht in Augsburg?

Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Ausländerrecht

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Themen wie Fachkräfteeinwanderung, Ausweisungsverfahren, Visums- und Asylverfahren. Diese FAQ dienen lediglich als allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen kontaktieren Sie uns bitte direkt.

A) Fachkräfteeinwanderung

Die Einwanderung als Fachkraft nach Deutschland erfordert die Erfüllung mehrerer grundlegender Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass qualifizierte Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können:

  • Anerkannter Hochschulabschluss oder qualifizierte Berufsausbildung.
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland.
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (je nach Berufsfeld).

Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Notwendige Unterlagen umfassen einen gültigen Reisepass, den Nachweis der Qualifikation, einen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls einen Anerkennungsbescheid.

Der Anerkennungsprozess kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, abhängig von der Komplexität des Antrags und der zuständigen Anerkennungsstelle.

Ja, Fachkräfte können ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) nach Deutschland nachholen, sofern sie ausreichenden Wohnraum und finanzielle Mittel nachweisen können.

Die Anforderungen an Deutschkenntnisse variieren je nach Berufsfeld und Arbeitgeber. In vielen Fällen sind mindestens grundlegende Kenntnisse (A1/A2-Niveau) erforderlich.

B) Ausweisungsverfahren

Ein Ausweisungsverfahren wird eingeleitet, wenn die zuständige Behörde entscheidet, dass eine ausländische Person das Land verlassen muss. Dies kann aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschehen.

Zu den Gründen gehören schwere Straftaten, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder die Ablehnung eines Asylantrags.

Ja, gegen eine Ausweisungsverfügung kann rechtlich vorgegangen werden, indem man innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegt oder Klage beim Verwaltungsgericht erhebt.

C) Visumsverfahren

Ein Visum muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragt werden. Notwendig sind in der Regel ein gültiger Reisepass, ein Antragsformular, ein biometrisches Foto und weitere Nachweise wie Einladungen oder Finanzierungsnachweise.

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Visumtyp und Auslandsvertretung, kann aber mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Für ein Arbeitsvisum sind in der Regel ein Arbeitsvertrag, eine Qualifikationsnachweis sowie eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

D) Sicherungs- und Abschiebehaft

Abschiebehaft dient der Sicherstellung der Ausreise einer Person, die ausreisepflichtig ist und bei der Fluchtgefahr besteht.

Sicherungshaft kann angeordnet werden, wenn eine Person ohne rechtmäßigen Aufenthalt aufgegriffen wird und zu erwarten ist, dass sich der Betroffene einer Abschiebung entziehen wird.

Die Dauer der Abschiebehaft in Deutschland kann aus unterschiedlichen Gründen variieren, darf jedoch maximal 18 Monate betragen.

E) Asylverfahren

Das Asylverfahren beginnt mit der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gefolgt von einer Anhörung und der Prüfung des Antrags. Eine Entscheidung wird dann getroffen, ob Asyl gewährt wird oder nicht.

Bei positiver Entscheidung erhält der Asylberechtigte zunächst ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre. Danach wird geprüft, ob sich die Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben und eine Rückkehr möglich ist.

Asylbewerber dürfen nach drei Monaten rechtmäßigem Aufenthalt arbeiten, benötigen dafür aber oft eine Genehmigung der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur.

Das Dublin-Verfahren regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, in der Regel das Land, in dem der Asylbewerber zuerst eingereist ist.

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