Vereins- und Ver­bands­recht

Anwältin für Vereinsrecht in Augsburg

Vereine rechtssicher gestalten:
20 Jahre Leidenschaft und Kompetenz

Seit nunmehr zwei Jahrzehnten stehe ich Ihnen als Anwältin im Bereich des Vereins­rechts zur Seite. Mit fundierten Fachkenntnissen und jahrelanger Erfahrung berate ich Sie, egal ob es um die Gründung eines Vereins, Satzungsänderungen oder interne Streitigkeiten geht.

Meine langjährige Tätigkeit in diesem spezialisierten Rechtsgebiet hat mir einen tiefen Einblick in die vielfältigen Herausforderungen gegeben, mit denen Vereine konfrontiert sein können. Von kleinen lokalen Organisationen bis hin zu großen überregionalen Verbänden – ich habe ein breites Spektrum an Vereinen in rechtlichen Angelegenheiten unterstützt und begleitet.

Mit meiner Expertise an Ihrer Seite können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die erfolgreiche Verwirklichung Ihrer Vereinsziele.

Vereinsrecht meistern

Unser 360-Grad-Service im
Vereins- und Ver­bands­recht

Von der ersten Idee bis zur möglichen Auflösung - das Leben eines Vereins ist voller rechtlicher Herausforderungen. Unsere umfassende Expertise im Vereinsrecht begleitet Sie durch jede Phase.
Ob Gründung, laufender Betrieb, Konfliktlösung oder Umstrukturierung - wir stehen Ihnen mit rechtssicheren, maßgeschneiderten Lösungen zur Seite.

1. Gründungsphase

  • Beratung zur Vereinsform
    Wir klären, ob die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) oder einer anderen Rechtsform für Ihre Zwecke am besten geeignet ist.
  • Satzungserstellung
    Erstellung und Prüfung der Vereinssatzung, die den rechtlichen Rahmen und die inneren Strukturen des Vereins festlegt.
  • Gründungsversammlung
    Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Gründungsversammlung, einschließlich der Formulierung der Tagesordnung und der Beschlussvorlagen.
  • Eintragung ins Vereinsregister
    Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen für die Eintragung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht.

2. Laufende Beratung und Betreuung

Während der laufenden Vereinstätigkeit stehen wir Ihnen mit rechtlicher Beratung und Betreuung zur Seite:

  • Rechtliche Beratung
    Beratung in allen vereinsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Mitgliederrechte und -pflichten, Vorstandstätigkeiten und Satzungsänderungen.
  • Vertragsrecht
    Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die der Verein mit Dritten abschließt, wie Sponsoringverträge, Mietverträge und Arbeitsverträge.
  •  

3. Konfliktlösung und Streitbeilegung

Wir helfen Ihnen, Konflikte innerhalb des Vereins oder mit Dritten zu lösen:

  • Schiedsgerichtsbarkeit
    Beratung und Vertretung in vereinsinternen Schieds­ge­richts­ver­fahren.
  • Gerichtliche Vertretung
    Vertretung des Vereins in gerichtlichen Auseinandersetzungen, sei es in Vereinsstreitigkeiten oder bei Ansprüchen gegenüber Dritten.

4. Umstrukturierung und Auflösung

Wenn eine Umstrukturierung oder Auflösung des Vereins notwendig wird, unterstützen wir Sie in diesen komplexen Prozessen:

  • Fusion und Spaltung
    Beratung und Begleitung bei der Fusion mit anderen Vereinen oder der Spaltung des Vereins in mehrere rechtliche Einheiten.
  • Liquidation
    Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Auflösung und Liquidation des Vereins, einschließlich der Abwicklung der Vereinsvermögen und der Erfüllung aller rechtlichen Pflichten.
  • Nachfolgeplanung
    Beratung zur Sicherstellung der langfristigen Ziele des Vereins, einschließlich der rechtlichen Gestaltung von Nachfolgeprozessen.

Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Phase der Vereinsführung rechtssicher, lösungsorientiert und praxisnah zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und kompetente Unterstützung, um die rechtlichen Herausforderungen im Vereinsrecht erfolgreich zu meistern.

Wie können wir helfen?

Sie suchen einen Rechts­anwalt für Vereinsrecht in Augsburg?

Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Vereinsrecht

Wenn Sie mit vereinsrechtlichen Fragen konfrontiert wurden, kann ich Ihnen mit meinen umfangrechen Erfahrungen im Bereich des Vereins eine individuelle Beratung zukommen lassen. Einige allgemeine Fragen und Antworten zum Thema Vereinsrecht möchte ich für Sie bereits an dieser Stelle bereitstellen
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist eine rechtliche Form für Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind. Vorteile sind unter anderem Rechtsfähigkeit, Haftungsbeschränkung auf das Vereinsvermögen und die Möglichkeit, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Gerne beraten
Zur Gründung eines Vereins bedarf es mindestens sieben Gründungsmitglieder, einer Satzung und die Bestellung eines Vorstands. Anschließend erfolgt die Anmeldung beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
Der Vorstand hat die Pflicht, den Verein zu leiten und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen. Mitglieder müssen die Satzung und Vereinsbeschlüsse einhalten und können je nach Vereinssatzung weitere spezifische Pflichten haben.
Die Satzung ist das grundlegende Regelwerk des Vereins. Sie muss mindestens Angaben über den Vereinsnamen, den Sitz, den Zweck, den Eintritt und Austritt der Mitglieder, die Beitragspflichten sowie die Bildung des Vorstands und der Mitgliederversammlung enthalten.
Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen. Der Vorstand kann persönlich haftbar gemacht werden, wenn er seine Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt.
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden regelmäßig statt (meist jährlich) und dienen der Entlastung des Vorstands sowie der Beschlussfassung über wichtige Vereinsangelegenheiten. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei dringenden Anlässen einberufen.
Satzungsänderungen bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, der in der Regel eine qualifizierte Mehrheit (z.B. 2/3) erfordert. Die Änderungen müssen, bei eingetragenen Vereinen anschließend beim Vereinsregister angemeldet werden.
Ein Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Hierfür ist meist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Nach der Auflösung folgt die Liquidation des Vereinsvermögens.
Gemeinnützige Vereine genießen Steuervergünstigungen wie die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Zudem können sie Spendenquittungen ausstellen, die für Spender steuerlich absetzbar sind.
Vereine müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten. Dies umfasst die Erhebung, Speicherung und Nutzung von Mitgliederdaten, wobei die Betroffenen umfassend informiert und deren Einwilligung eingeholt werden müssen.
Pers. Termin
Telefon­termin
Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin
bei Rechtsanwalt Helmut Linck.
Edit Template
Buchen Sie hier Ihren Telefontermin
bei Rechtsanwalt Helmut Linck.
Edit Template
Pers. Termin
Telefontermin
Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin
bei Rechtsanwältin Cornelia McCready.
Edit Template
Buchen Sie hier Ihren Telefontermin
bei Rechtsanwältin Cornelia McCready.
Edit Template
Pers. Termin
Telefontermin
Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin
bei Rechtsanwältin Sigrid Steiner.
Edit Template
Buchen Sie hier Ihren Telefontermin
bei Rechtsanwältin Sigrid Steiner.
Edit Template
Pers. Termin
Telefontermin
Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin
bei Rechtsanwältin Dr. Corinna Remmele.
Edit Template
Buchen Sie hier Ihren Telefontermin
bei Rechtsanwältin Dr. Corinna Remmele .
Edit Template
Pers. Termin
Telefontermin
Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin
bei Rechtsanwalt Werner Ruisinger.
Edit Template
Buchen Sie hier Ihren Telefontermin
bei Rechtsanwalt Werner Ruisinger.
Edit Template