Cornelia McCready, Rechtsanwältin Augsburg,-500-550
Rechtsanwältin

Cornelia McCready

“Meiner Erfahrung nach gibt es immer Lösungen, mögen die Probleme noch so ausweglos scheinen. Selbst wenn das Gewünschte nicht erreicht werden kann, lasse ich nicht locker auf der Suche nach dem Optimum für meine Mandanten.”

Berufliche Laufbahn

Zusatzqualifikationen

Mitgliedschaften

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Spezialisierungen

Strafrecht

Seit 2001 bin ich als Fachanwältin für Strafrecht nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungs­widrig­keiten­rechts sowie deren Nebenfolgen tätig.

Ich vertrete Sie in allen Bereich des Strafrechts und des Ordnungs­widrig­keiten­rechts sowohl als Wahl- als auch Pflicht­ver­teidigerin, als Zeugen­beistand und als Vertreterin der Nebenklage. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat oder Ordnungs­widrig­keit begangen zu haben, benötigen Sie fast immer anwalt­lichen Beistand.

Auch wenn Sie nur befürchten, eine strafbare Handlung begangen zu haben, ist es ratsam, so schnell wie möglich eine anwaltliche Beratung aufzusuchen. Aus Unsicherheit, Angst oder Unwissen­heit werden bereits in diesem Stadium häufig gravierende Fehler begangen, die später nur noch schwer zu beheben sind. Meistens ist es wenig sinnvoll, sich ohne Akteneinsicht frühzeitig zum Tatvorwurf zu äußern.

Sie wissen vielleicht nicht, dass Sie ein umfassendes Aus­sage­ver­weigerungs­recht haben, und dass Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern. Je früher die anwaltliche Beratung beginnt, desto nachhaltiger kann sie das Verfahren beeinflussen. Selbstverständlich werde ich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für Sie tätig, möglicherweise erst im Revisionsverfahren oder in der Straf­vollstreckung.

Was ich für Sie in Strafrechtsangelegenheiten tun kann?
  • Sie bei drohender Strafverfolgung beraten und ggf. geeignete Schritte einleiten.
  • Mit Ihnen über Ihr Aussageverhalten sprechen und ggf. eine Einlassung für Sie abgeben oder Sie bei Vernehmungen begleiten.
  • Sie nach einer Festnahme in der Polizei- oder Untersuchungshaft aufsuchen und beraten
  • Für Sie Haftprüfungsanträge stellen oder auf eine Haftverschonung, z.B. durch Kautionszahlungen o. Ä., hinwirken.
  • Sie bei bestehendem Haftbefehl über die Konsequenzen eines Sich-Stellens beraten und ggf. hierbei begleiten.
  • Mit Ihnen die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs erörtern und in die Wege leiten.
  • Strafmildernde Umstände mit Ihnen besprechen.
  • Auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hinwirken oder eine frühe Absprache treffen.
  • Gegen eine Anklage Stellung nehmen.
  • Sie in der Hauptverhandlung vertreten und dort u.a. Zeugen und Zeuginnen befragen, Beweisanträge oder andere Anträge stellen, ggf. Deals aushandeln, auf eine Strafaussetzung zur Bewährung hinwirken.
  • Für Sie Berufung oder Revision einlegen und Sie in diesen Instanzen vertreten, wenn es sinnvoll ist.
  • Sie gegen bestimmte Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, o. Ä. verteidigen.
  • Sie in der Strafvollstreckung vertreten.

Cornelia McCready

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