Ein Aufenthalt in Deutschland – sei es zum Arbeiten, Studieren oder im Rahmen der Familienzusammenführung – setzt meist ein erfolgreiches Visumsverfahren voraus. Als Anwalt mit jahrelanger Erfahrung in diesem Bereich unterstütze ich regelmäßig Mandantinnen und Mandanten von der ersten Antragstellung bis hin zu möglichen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Im Folgenden erläutere ich, wie ein Visumsverfahren typischerweise abläuft, welche Gründe besonders oft für einen Antrag genannt werden und welche Schritte im Fall einer Ablehnung möglich sind.
Ablauf eines Visumsverfahrens
Der Weg zum Visum ist in mehreren Phasen strukturiert. Am Anfang steht die umfassende Information zum jeweiligen Visumstyp: Die Voraussetzungen und benötigten Dokumente unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck erheblich. Wer etwa ein Arbeitsvisum beantragen möchte, muss in der Regel einen unterschriebenen Arbeitsvertrag sowie Nachweise zum Berufsabschluss vorlegen. Ein Visum zum Familiennachzug erfordert wieder andere Unterlagen, beispielsweise die Heiratsurkunde und Nachweise zum Einkommen.
Nach der Vorbereitung aller Unterlagen wird ein Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland vereinbart. Dort erfolgt die persönliche Antragstellung. In einem Gespräch werden die Gründe für den Aufenthalt und die eingereichten Dokumente geprüft. Anschließend leitet die Vertretung den Antrag an die zuständigen Stellen – häufig auch an die Ausländerbehörde in Deutschland – weiter.
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren, abhängig vom Visumstyp und individuellen Umständen. Ist die Prüfung abgeschlossen, erhält der Antragsteller entweder eine Zusage oder einen Ablehnungsbescheid mit Begründung.
Häufigste Gründe für einen Visumsantrag
In meiner Praxis treten insbesondere folgende Visumsarten häufig auf:
- Arbeitsvisum/Fachkräftevisum: Für qualifizierte Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten möchten, kann dieses Visum beantragt werden. Grundlage ist meist ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
- Blaue Karte EU: Sie richtet sich vor allem an Akademiker mit bestimmten Qualifikationen und einem festen Arbeitsvertrag.
- Studienvisum: Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchte, benötigt Nachweise über Studienplatz, Finanzierung und gegebenenfalls Sprachkenntnisse.
- Familiennachzug: Ehepartner, Kinder oder Eltern von bereits in Deutschland lebenden Personen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zum Familiennachzug beantragen.
- Visa für Selbständigkeit oder Unternehmertum: Mit einem schlüssigen Geschäftskonzept und entsprechenden Nachweisen kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragt werden.
Jeder dieser Visumszwecke bringt spezifische Anforderungen mit sich, die beachtet werden müssen, um die Erfolgsaussichten der Antragstellung zu maximieren. Oftmals finden sich hilfreiche Merkblätter auf den Websites der Auslandsvertretungen.
Die Ablehnung des Visumantrags: Remonstration und Klage
Wird ein Visumsantrag abgelehnt, ist dies verständlicherweise eine große Enttäuschung. Wichtig ist: Sie sind nicht rechtlos gestellt und können die Entscheidung überprüfen lassen.
Remonstrationsverfahren
Die Remonstration stellt die erste Möglichkeit dar, gegen eine Ablehnung vorzugehen. Innerhalb eines Monats kann eine schriftliche Stellungnahme bei der Auslandsvertretung eingereicht werden. Dabei sollten gezielt Nachweise und Argumente vorgebracht werden, die die Ablehnungsgründe entkräften. Oft sind fehlende Unterlagen oder Missverständnisse der Grund für eine negative Entscheidung, sodass sich mit einer gut begründeten Remonstration bereits häufig eine positive Wendung erreichen lässt.
Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin
Führt die Remonstration nicht zum Erfolg oder ist aufgrund individueller Umstände eine schnelle Entscheidung über das beantragte Visum notwendig, kann das Verwaltungsgericht Berlin angerufen werden. Dieses ist bundesweit für Streitigkeiten rund um Visumsverfahren zuständig. In den vergangenen Jahren habe ich zahlreiche solcher Verfahren begleitet und weiß aus Erfahrung: Das Gericht prüft die Entscheidung der Auslandsbehörde umfassend auf ihre Rechtmäßigkeit. Häufig lässt sich in einer gerichtlichen Überprüfung doch noch eine Einreise ermöglichen. Gerade im Remonstrations- und Klageverfahren zahlt sich professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt aus.
Das Verfahren für ein deutsches Visum ist vielschichtig und von genauen Vorgaben geprägt. Sorgfältige Vorbereitung und vollständige Nachweise sind entscheidend für den Erfolg. Im Falle einer Ablehnung stehen mit der Remonstration und dem Klageweg wirksame Rechtsmittel zur Verfügung. Profitieren Sie in allen Schritten von fachkundiger Begleitung: Aus Erfahrung weiß ich, wie viele Anliegen auf diese Weise noch zum Erfolg geführt werden können.