Erbvertrag vs. Testament: Eine Entscheidungshilfe für die Nachlassgestaltung

Erbvertrag vs. Testament: Eine fundierte Entscheidungshilfe für die Nachlassgestaltung

Die Wahl des richtigen Instruments zur Regelung des Nachlasses ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Rahmen der Nachlassplanung. Sowohl das Testament als auch der Erbvertrag bieten unterschiedliche Möglichkeiten, den eigenen letzten Willen rechtlich zu sichern. Doch beide Optionen haben spezifische Vor- und Nachteile, die in der Praxis oft nicht ausreichend verstanden werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Instrumente detailliert und bietet praxisnahe Empfehlungen, wann welches sinnvoller ist.

Das Testament: Der Klassiker der Nachlassplanung

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine einseitige, individuell gestaltbare Erklärung, mit der eine Person (der Erblasser) die Verteilung ihres Nachlasses regelt. Es gibt zwei Hauptformen:

  1. Eigenhändiges Testament: Muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden.
  2. Notarielles Testament: Wird von einem Notar beurkundet, wodurch Formfehler ausgeschlossen und die Rechtswirksamkeit erhöht wird.

Vorteile des Testaments:

  1. Einfache Handhabung:
    • Ein eigenhändiges Testament kann jederzeit und ohne rechtlichen Beistand erstellt werden.
    • Ein notarielles Testament hingegen sichert die juristische Korrektheit und verringert das Risiko von Streitigkeiten.
  2. Hohe Flexibilität:
    • Der Erblasser kann ein Testament jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist.
  3. Individualisierbarkeit:
    • Es erlaubt die Berücksichtigung individueller Wünsche wie die Auflage, Vermögensgegenstände bestimmten Personen zuzuteilen, oder die Anordnung von Vermächtnissen und Teilungsanordnungen.

Nachteile des Testaments:

  1. Gefahr von Anfechtungen:
    • Vor allem eigenhändige Testamente können von unzufriedenen Erben aufgrund von Formfehlern oder Zweifel an der Geschäftsfähigkeit angefochten werden.
  2. Kein bindender Charakter:
    • Da ein Testament einseitig ist, können Verfügungen jederzeit ohne Rücksprache geändert werden. Dies bietet Flexibilität, führt aber bei Familienunternehmungen oder Pflichtteilverzichten zu Unsicherheiten.
  3. Sicherheitsrisiken bei eigenhändigen Testamenten:
    • Eigenhändige Testamente können verloren gehen oder durch Dritte manipuliert werden. Notarielle Testamente minimieren dieses Risiko.

Der Erbvertrag: Die rechtlich bindende Lösung

Was ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist ein zweiseitiges, notariell beurkundetes Rechtsgeschäft, in dem der Erblasser und der Vertragspartner verbindliche Regelungen über den Nachlass treffen. Der Vertrag kann auch Verpflichtungen (z. B. Pflege) und Gegenleistungen (z. B. vorzeitige Vermögensübertragungen) beinhalten.

Vorteile des Erbvertrags:

  1. Rechtliche Bindung und Sicherheit:
    • Die im Erbvertrag enthaltenen Verfügungen sind für alle Vertragspartner verbindlich. Der Erblasser kann sie nur einseitig widerrufen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist.
  2. Vermeidung von Streitigkeiten:
    • Klare Vereinbarungen, z. B. über Pflichtteilsverzichte, schaffen Transparenz und verhindern potenzielle Konflikte zwischen Erben.
  3. Ideal für komplexe Nachlassregelungen:
    • Der Erbvertrag eignet sich besonders bei Unternehmensnachfolgen oder Vermögensübertragungen, die bereits zu Lebzeiten umgesetzt werden sollen.

Nachteile des Erbvertrags:

  1. Bindungswirkung für den Erblasser:
    • Änderungen oder Widerruf sind ohne Zustimmung aller Vertragspartner oft nicht möglich. Dies kann zum Problem werden, wenn sich Lebensumstände ändern.
  2. Kostenintensiv:
    • Die Erstellung eines Erbvertrags ist teurer als ein eigenhändiges Testament, da notarielle Beurkundung erforderlich ist.
  3. Höherer Planungsaufwand:
    • Der Erbvertrag erfordert eine sorgfältige juristische und steuerliche Planung, um ungewollte Konsequenzen (z. B. Erbschaftsteuerbelastungen) zu vermeiden.

Testament oder Erbvertrag: Für wen eignet sich welches Instrument?

Das Testament: Flexibilität und Einfachheit für individuelle Regelungen

Das Testament ist ideal für Menschen, die:

  • Flexibilität benötigen, um ihren Nachlass bei Bedarf an veränderte Umstände anzupassen.
  • Klare, überschaubare Nachlassregelungen treffen möchten, z. B. wenn es nur wenige Erben gibt.
  • Keine umfassenden Gegenleistungen oder Verpflichtungen mit der Erbschaft verknüpfen möchten.
  • Kosten sparen wollen und bereit sind, ein eigenhändiges Testament selbst zu verfassen.

Ein notarielles Testament ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Streitigkeiten unter den Erben zu erwarten sind.
  • Der Erblasser eine besonders hohe Rechtssicherheit gewährleisten möchte.

Der Erbvertrag: Verbindliche Vereinbarungen für komplexe Nachlässe

Ein Erbvertrag empfiehlt sich für Personen, die:

  • Ihre Nachfolge in einem Unternehmen regeln möchten.
    • Beispiel: Ein Elternteil setzt eines seiner Kinder als Unternehmensnachfolger ein und verpflichtet dieses zur Zahlung von Abfindungen an Geschwister.
  • Sicherstellen wollen, dass Pflegeleistungen oder andere Gegenleistungen honoriert werden.
    • Beispiel: Ein Partner verpflichtet sich zur Pflege des Erblassers, der im Gegenzug eine Erbschaft verspricht.
  • Pflichtteilsansprüche regeln möchten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    • Beispiel: Durch einen Pflichtteilsverzicht im Erbvertrag können bestimmte Erben auf einen Teil ihres gesetzlichen Anspruchs verzichten.

Testament und Erbvertrag: Kombination und Alternativen

In der Praxis können auch beide Instrumente kombiniert werden. Beispielsweise kann ein Erbvertrag eine bindende Grundlage schaffen, während das Testament dazu dient, zusätzliche Verfügungen zu treffen, die außerhalb des Vertrags geregelt werden können.

Alternativ können auch andere rechtliche Instrumente sinnvoll sein, wie etwa:

  • Vorweggenommene Erbfolge: Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren den Nachlass und können steuerliche Vorteile bieten.
  • Gemeinschaftliches Testament (insbesondere das Berliner Testament): Eheleute können darin gemeinsame Verfügungen treffen, die unter bestimmten Umständen bindend werden.

 

Unabhängig vom gewählten Instrument empfiehlt sich eine juristische Beratung, um sicherzustellen, dass alle Regelungen sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal gestaltet sind. Ein durchdachter Nachlassplan minimiert nicht nur Streitigkeiten, sondern sorgt dafür, dass der eigene Wille genau umgesetzt wird.

Praxisnaher Blick: Tipps für Beschuldigte im Strafverfahren

Praxisnaher Blick: Tipps für Beschuldigte im Strafverfahren

Ein Strafverfahren kann schnell einschüchternd wirken, vor allem, wenn man plötzlich selbst im Fokus steht. Ob als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren oder als Angeklagter: Die richtigen Verhaltensweisen können entscheidend sein, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie praxisnahe Tipps, die Ihnen in einer solchen Situation helfen können.

1. Das Wichtigste: Schweigen ist Gold

Einer der häufigsten Fehler von Beschuldigten ist, sofort aus Angst oder Unwissenheit Angaben zur Sache zu machen. Doch: Sie haben das Recht zu schweigen – und das sollten Sie unbedingt nutzen! Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden.

👉 Tipp: Sagen Sie klar, dass Sie zunächst keine Aussage machen möchten. Warten Sie, bis Sie rechtlichen Beistand haben.

2. Keine Kommunikation ohne Anwalt

Ein erfahrener Strafverteidiger ist Ihr wichtigster Partner im Verfahren. Er kann die Ermittlungsakte einsehen, die Beweislage einschätzen und Sie strategisch beraten. Ohne juristische Expertise sind eigene Einschätzungen oft riskant.

👉 Tipp: Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht, am besten bereits beim ersten Verdacht oder der Ladung zur Vernehmung.

3. Kooperationsbereitschaft zeigen, aber bedacht handeln

Während Sie zur Sache schweigen sollten, ist eine respektvolle und kooperative Haltung gegenüber Polizei und Behörden entscheidend. Vermeiden Sie Konfrontationen oder aggressive Äußerungen.

👉 Tipp: Geben Sie lediglich Ihre Personalien an und verweigern Sie ansonsten die Aussage zur Sache

4. Beweise sichern und Dokumentation führen

Auch als Beschuldigter können Sie wichtige Beweise sichern. Notieren Sie sich relevante Ereignisse, Gesprächsverläufe und mögliche Zeugen, die Ihre Position stützen können.

👉 Tipp: Übergeben Sie alle gesammelten Informationen Ihrem Verteidiger und besprechen Sie die weitere Vorgehensweise.

5. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

Ermittler setzen oft auf psychologischen Druck, um Aussagen zu erzwingen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, voreilige Zugeständnisse zu machen oder Unwahrheiten zu sagen.

👉 Tipp: Bitten Sie höflich darum, die Vernehmung zu beenden, wenn der Druck zu groß wird, und kontaktieren Sie Ihren Anwalt.

6. Keine Informationen in sozialen Medien teilen

Social Media kann für Beschuldigte eine gefährliche Falle sein. Jede öffentliche Äußerung oder Veröffentlichung kann als Beweismittel gegen Sie verwendet werden.

👉 Tipp: Äußern Sie sich zu dem Verfahren weder in sozialen Medien noch gegenüber Dritten, die nicht direkt involviert sind.

7. Bereiten Sie sich auf Gerichtsverhandlungen vor

Falls es zur Anklage kommt, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Ihr Verteidiger wird Ihnen helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln und Sie auf mögliche Szenarien vorzubereiten.

👉 Tipp: Nehmen Sie die Situation ernst, auch wenn Sie sich für unschuldig halten, und bereiten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Verteidiger gewissenhaft vor.

 

Sie benötigen Unterstützung?

Als Fachanwälte für Strafrecht stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – gemeinsam klären wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie, die zu Ihnen passt.

 

Vermögensaufteilung bei Scheidung: Wer bekommt was?

Vermögensaufteilung bei Scheidung: Wer bekommt was?

Wenn eine Ehe endet, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem Vermögen?

Die Antwort darauf hängt maßgeblich davon ab, welche Vermögensverhältnisse während der Ehezeit aufgebaut wurden und ob die Eheleute einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Haben Sie das nicht, leben die Eheleute im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es dann zur Scheidung, finden die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs Anwendung. Doch was bedeutet das genau, und was fällt in die Aufteilung?

1) Das Prinzip des Zugewinnausgleichs

Bei einer Scheidung gilt im Regelfall der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern die Eheleute keinen Ehevertrag mit einer anderen Vereinbarung geschlossen haben. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung fair aufgeteilt wird, um beiden Ehepartnern gerecht zu werden.

Beispiel: Hat ein Partner während der Ehezeit ein erheblich höheres Vermögen aufgebaut, so wird das über den Zugewinnausgleich kompensiert, um finanzielle Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

2) Was fällt in den Zugewinnausgleich?

Zum Zugewinnausgleich zählen alle Vermögensveränderungen, die während der Ehe hinzukommen. Dabei wird der Wert des Vermögens zu Beginn und am Ende der Ehe ermittelt und die Differenz, also der Zugewinn, berechnet. Der Zugewinn wird anschließend zwischen den Partnern ausgeglichen.

Einige Beispiele für Vermögenswerte, die in den Zugewinn fallen:

  • Geldanlagen; Aktiendepots; Konten
  • Gewinne aus Investitionen und Kapitalanlagen
  • Vermögenswerte aus Immobilien, die während der Ehe erworben wurden
3) Was ist vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen?

Nicht alles, was ein Ehepartner besitzt, wird in den Zugewinnausgleich einbezogen. Vor dem Beginn der Ehe vorhandenes Vermögen, Schenkungen und Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn. Auch bestimmte persönliche Gegenstände und Altersvorsorgen können in einigen Fällen unberührt bleiben.

Beispiel: Erhält ein Partner eine Erbschaft während der Ehe fällt dieser Wert nicht in den Zugewinn. Der Stamm der Erbschaft bleibt damit außerhalb des Zugewinnausgleichs. Ein eventueller Wertzuwachs unterfällt aber zum Zugewinn.

4) Besonderheiten bei der Vermögensaufteilung von Immobilien

Immobilien stellen oft eine besondere Herausforderung dar. Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, müssen sie sich darauf einigen, was mit der Immobilie geschehen soll.  Für den Fall, das keine Lösung gefunden werden kann, muss im schlechtesten Fall die Teilungsversteigerung beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen mögliche Lösungen zu finden.

 

5) Vorsicht und Planung helfen

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung kann sehr komplex sein und sollte daher sorgfältig durchdacht werden. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kann helfen, Klarheit in die Vermögenssituation zu bringen und Konflikte zu vermeiden. Wer bereits bei Ehebeginn klare Regelungen im Ehevertrag festlegt, kann sich viele Unsicherheiten ersparen und geht auf Nummer sicher, dass im Ernstfall ein fairer Ausgleich stattfindet und keine unnötigen Kosten für Rechtsstreitigkeiten anfallen.

Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr:
Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 Gramm für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Doch wie wirkt sich diese Änderung auf die Teilnahme am Straßenverkehr aus? Ein entscheidender Aspekt ist der neue gesetzliche THC-Grenzwert, der am 22. August 2024 von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben wurde. Dieser Beitrag beleuchtet die Bedeutung dieser Regelung, die Kritik daran und was das für Autofahrer bedeutet.

Was hat sich geändert?

Vor der Gesetzesänderung galten in Deutschland strenge Grenzwerte für den THC-Gehalt im Blutserum von Autofahrern. Der vorherige Wert von 1,0 Nanogramm basierte auf einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein Überschreiten bedeutete empfindliche Strafen wie Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Mit dem neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm reagiert die Gesetzgebung auf die Herausforderung, gelegentlichen Konsum und Fahrtüchtigkeit besser zu vereinbaren.

Warum der neue Grenzwert?

Die Erhöhung auf 3,5 Nanogramm basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit erst ab dieser Schwelle als gegeben ansehen. Vergleichsstudien legen nahe, dass dieser Wert ungefähr einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht. Ziel ist es, Konsumenten zu schützen, die Stunden nach dem Konsum nicht mehr beeinträchtigt sind, jedoch immer noch Restwerte im Blut haben könnten.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Obwohl der neue THC-Grenzwert für mehr Gerechtigkeit sorgt, gibt es weiterhin Kritik. Fachverbände und politische Vertreter sind sich uneins, ob 3,5 Nanogramm zu hoch oder zu niedrig ist. Zum Vergleich: In Kanada liegt der Grenzwert bei 10 Nanogramm. Auch die Messverfahren stehen zur Diskussion. Speicheltests gelten als praktikabel, aber ihre Genauigkeit ist umstritten, insbesondere bei chronischen Konsumenten. Blutproben sind in Zweifelsfällen unverzichtbar, um präzise Werte zu erhalten.

Konsequenzen für Autofahrer

Die Überschreitung des neuen Grenzwertes führt gemäß § 24a StVG zu einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot. Besonders für Fahranfänger und junge Fahrer gelten strengere Regeln. Verstöße können mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden. Ein Alkoholverbot in Kombination mit Cannabis-Konsum ist ebenfalls zu beachten: Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 5.000 Euro.

Der neue THC-Grenzwert ist ein Schritt in Richtung modernerer Regelungen im Straßenverkehr. Doch trotz dieser Anpassung bleibt die Diskussion um angemessene Werte und verlässliche Messmethoden lebendig. Autofahrer sollten sich gut informieren und bei Unsicherheiten im Zweifel von einer Fahrt absehen.

Erstgespräch in Strafsachen – Diese Unterlagen sind wichtig

Erstgespräch in Strafsachen –
Diese Unterlagen sind wichtig

Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben und einen Termin mit mir vereinbaren, ist eine gute Vorbereitung wichtig, um Ihre Verteidigung effektiv gestalten zu können. Der erste Termin dient dazu, Ihre Situation gründlich zu besprechen, die Sachlage zu analysieren, über die Kosten zu sprechen und die Verteidigungsstrategie optimal aufzustellen. Hier ist eine Liste an Unterlagen und Informationen, die Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, um das Beste aus unserem Termin herauszuholen.

1. Ladung, Vorladung oder Anklageschrift

Falls Sie eine schriftliche Ladung zur polizeilichen Vernehmung, eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder eine Anklageschrift erhalten haben, bringen Sie diese Dokumente unbedingt mit. Sie enthalten entscheidende Informationen zum Tatvorwurf, zum Tatzeitpunkt und zur Begründung der Anklage. Diese Angaben sind wichtig, damit ich genau weiß, wogegen ich Sie verteidigen muss.

2. Sonstige Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht

Alle weiteren Schriftstücke, die Sie von Strafverfolgungsbehörden erhalten haben, können ebenfalls entscheidend sein. Dazu zählen:

  • Durchsuchungsbeschlüsse
  • Sicherstellungs- und Beschlagnahmeprotokolle
  • Einstellungs- oder Strafbefehlsangebote

Diese Dokumente zeigen mir den aktuellen Stand des Verfahrens und helfen, eine realistische Einschätzung der Situation zu gewinnen.

3. Ermittlungsakte oder Angaben zur Ermittlungsakte

Falls Sie bereits Einblick in die Ermittlungsakte nehmen konnten, was ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht immer so einfach ist, bringen Sie eine Kopie der Akte oder zumindest eine Notiz der wichtigsten Punkte mit. Da die Akte der Polizei oder Staatsanwaltschaft alle relevanten Details zur Untersuchung enthält, ist sie eine unverzichtbare Grundlage für Ihre Verteidigung. Falls keine Akte vorliegt, werde ich selbstverständlich für Sie Akteneinsicht beantragen, um einen vollständigen Überblick zu bekommen.

4. Eigene Notizen zum Tathergang

Für eine effektive Verteidigungsstrategie ist es hilfreich, wenn Sie alle Erinnerungen und Details zum Vorfall aufschreiben und mitbringen. Dies kann sein:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls
  • Angaben zu eventuellen Zeugen
  • Eine Erinnerung an das Verhalten der Polizei während der Festnahme oder Durchsuchung
  • Alle weiteren Punkte, die Ihnen wichtig erscheinen

Ihre eigenen Notizen geben mir wertvolle Einblicke und helfen, Ungereimtheiten hinsichtlich des gemachten Vorwurfs zu finden oder alternative Sichtweisen zu belegen.

5. Zeugenaussagen oder Kontakte zu Zeugen

Falls es Zeugen gibt, die den Sachverhalt bestätigen oder entlastende Angaben machen können, bringen Sie deren Kontaktdaten oder Aussagen mit. Zeugen können eine zentrale Rolle bei der Verteidigung spielen, insbesondere, wenn ihre Aussagen Ihre Version der Ereignisse stützen.

6. Eventuell vorliegende Beweise oder Beweisstücke

Falls Sie über Beweismittel verfügen, die Ihre Unschuld belegen könnten, sollten Sie diese zum Termin ebenfalls mitbringen. Dies können sein:

  • Fotos oder Videos
  • Nachrichtenverläufe, die den Tatvorwurf entkräften
  • Quittungen oder Dokumente

Diese Beweise können dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung zu stärken.

7. Angaben zu Vorstrafen oder laufenden Verfahren

Falls Sie bereits vorbestraft sind oder aktuell weitere Verfahren gegen Sie laufen, ist es wichtig, dass ich darüber informiert bin. Eine Vorstrafe oder laufende Verfahren beeinflussen die Bewertung durch das Gericht und die Strategie der Verteidigung erheblich. Seien Sie dabei ehrlich — diese Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und dienen ausschließlich Ihrer bestmöglichen Verteidigung.

8. Informationen zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation

In vielen Fällen kann Ihre persönliche und berufliche Situation in die Bewertung des Falls einfließen. Angaben zu Ihrem Familienstand, Beruf, Wohnort und sozialen Umfeld sind daher wichtig. Das Gericht berücksichtigt soziale und wirtschaftliche Faktoren bei der Strafzumessung, insbesondere, wenn eine Bewährungsstrafe im Raum steht.

9. Fragen und Erwartungen

Überlegen Sie sich vor dem Termin, welche Fragen Sie an mich haben und was Sie sich von meiner Verteidigung erwarten. Eine klare Kommunikation hilft uns beiden, eine offene und zielorientierte Zusammenarbeit aufzubauen. Scheuen Sie sich nicht, alle Punkte anzusprechen, die Ihnen wichtig sind.

Warum diese Vorbereitung wichtig ist

Je mehr Informationen und Unterlagen ich von Ihnen erhalte, desto besser kann ich Ihre Lage einschätzen und Sie umfassend beraten. Mein Ziel ist es, Sie bestmöglich zu verteidigen und den Vorwurf so erfolgreich wie möglich abzuwehren. Die oben genannten Unterlagen helfen mir, schnell und präzise zu analysieren, welche Strategie sinnvoll ist und wie wir das Verfahren zu Ihren Gunsten gestalten können.

Fazit

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Problem konfrontiert sind und einen Termin bei mir vereinbaren, ist eine gute Vorbereitung der erste Schritt für eine wirksame Verteidigung. Die genannten Unterlagen und Informationen helfen mir, den Fall effizient und umfassend zu besprechen. Bereiten Sie sich gut auf unseren Termin vor — gemeinsam arbeiten wir daran, die besten Argumente für Sie zu finden und das Verfahren erfolgreich zu gestalten.

Erbfolge bei Patch­work­familien: Heraus­forder­ungen und Lösungen

Erbfolge bei Patchworkfamilien: Herausforderungen und Lösungen

Die Erbfolge in Patchworkfamilien bringt komplexe rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich, die eine sorgfältige Planung und fundierte Beratung erfordern.

Die rechtlichen Grundlagen der Erbfolge in Patchworkfamilien

Patchworkfamilien sind ein immer häufiger auftretendes Phänomen in unserer Gesellschaft. Dabei handelt es sich um Familien, in denen Kinder aus verschiedenen Beziehungen zusammenleben. Dies bringt besondere Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich des Erbrechts.

Rechtlich gesehen unterscheidet sich die Erbfolge in Patchworkfamilien nicht grundsätzlich von der in traditionellen Familien. Allerdings kann das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen zu Unsicherheiten führen. Es ist wichtig zu wissen, dass Stiefkinder beispielsweise kein gesetzliches Erbrecht haben, es sei denn, sie wurden adoptiert. Dies kann zu ungewollten Benachteiligungen führen, wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden.

Typische Herausforderungen und Konflikte bei der Erbfolge

In Patchworkfamilien können verschiedene Konflikte auftreten, die die Erbfolge betreffen. Einer der häufigsten Konflikte ist die ungleiche Verteilung des Erbes zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern. Auch die Frage, ob der neue Ehepartner des verstorbenen Elternteils einen Teil des Erbes erhält, kann zu Spannungen führen.

Ein weiteres Problem kann die fehlende Kommunikation innerhalb der Familie sein. Oftmals sind die Wünsche des Verstorbenen nicht klar kommuniziert oder dokumentiert worden, was zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen kann.

Strategien zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten in Patchworkfamilien

Um Erbstreitigkeiten in Patchworkfamilien zu vermeiden, ist eine sorgfältige und frühzeitige Planung unerlässlich. Eine klare Kommunikation der eigenen Wünsche und Vorstellungen kann bereits viele Missverständnisse im Vorfeld ausräumen.

Eine weitere wichtige Strategie ist die rechtzeitige Erstellung eines Testaments. In diesem Dokument kann genau festgelegt werden, wer was erben soll. Auch die Erstellung eines Erbvertrags kann sinnvoll sein, um klare Regelungen zu treffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Rolle des Testaments und der Erbverträge

Das Testament spielt eine zentrale Rolle bei der Regelung der Erbfolge. In einem Testament kann der Erblasser genau festlegen, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Dies ist besonders wichtig in Patchworkfamilien, um sicherzustellen, dass alle Familienmitglieder entsprechend ihren Wünschen berücksichtigt werden.

Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, die Erbfolge zu regeln. In einem Erbvertrag können Vereinbarungen getroffen werden, die auch nach dem Tod des Erblassers bindend sind. Dies kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und für Klarheit zu sorgen.

Wichtige rechtliche Beratungsstellen und Ressourcen

Bei Fragen zur Erbfolge in Patchworkfamilien ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anwälte, die auf Erbrecht spezialisiert sind, können wertvolle Informationen und Unterstützung bieten.

Auch Notare können bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen behilflich sein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Organisationen und Beratungsstellen, die Informationen und Unterstützung zum Thema Erbrecht anbieten, wie beispielsweise die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).

 

Mythen und Miss­ver­ständ­nisse im Straf­recht: Auf­klärung für Mandanten

Mythen und Missverständnisse im Strafrecht: Aufklärung für Mandanten

Das Strafrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Viele Menschen haben Vorurteile oder falsche Vorstellungen darüber, wie das Strafrecht funktioniert und welche Rechte sie haben. In diesem Artikel möchten wir einige der häufigsten Mythen und Missverständnisse aufklären:

Mythos 1:
„Ein Strafverteidiger ist nur nötig, wenn ich bereits angeklagt bin.“

Viele glauben, dass sie erst einen Verteidiger benötigen, wenn sie bereits in ein Strafverfahren verwickelt sind. Tatsächlich ist es jedoch ratsam, sich bereits bei ersten Anzeichen von Problemen rechtlichen Rat einzuholen. Ein möglichst früh eingeschalteter Verteidiger kann helfen, die Situation zu klären, und rechtzeitig in das Ermittlungsverfahren eingreifen, um eine Anklage zu vermeiden.

Mythos 2:
„Wenn ich unschuldig bin, brauche ich keinen Verteidiger.“

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Unschuldige keinen Strafverteidiger benötigen. Auch Unschuldige können in ein Ermittlungs-/Strafverfahren verwickelt werden, und ein Verteidiger kann entscheidend dazu beitragen, die eigenen Rechte zu wahren, die bestmögliche Verteidigung aufzubauen und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Freispruch im Strafverfahren zu erreichen.

Mythos 3:
„Die Polizei kann mich ohne Grund festnehmen.“

Ein weiteres Missverständnis ist, dass die Polizei jeden ohne Grund festnehmen kann. Tatsächlich benötigt die Polizei einen begründeten Tatverdacht der Beteiligung an einer Straftat, um eine Festnahme durchzuführen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, dass man das Recht hat, nach dem Grund der Festnahme zu fragen und sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Mythos 4:
„Ein Geständnis ist immer die beste Verteidigung.“

Viele Menschen glauben, dass ein Geständnis die beste Möglichkeit ist, um ein Verfahren zu beenden. In Wirklichkeit hat ein Geständnis jedoch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen und kann dazu führen, dass man sich mit einem wesentlich größeren Tatvorwurf als dem anfänglichen Verdacht konfrontiert sieht. Auch gilt es zu beachten, dass dies schon für ein „informatorisches Gespräch“ mit der Polizei ohne Unterschrift unter ein Vernehmungsprotokoll gilt. Es ist wichtig, sich vor einem Geständnis, am besten schon vor einem Gespräch mit der Polizei, von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen, um die möglichen Folgen zu verstehen.

Mythos 5:
„Strafverfahren sind immer öffentlich.“

Obwohl Strafverfahren grundsätzlich öffentlich sind, gibt es auch Ausnahmen. In bestimmten Fällen, wie bei minderjährigen Beschuldigten, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch kann in öffentlichen Verfahren bei besonders sensiblen Themen, beispielsweise der der Behandlung höchstpersönlicher Umstände der/des Angeklagten oder der Vernehmung traumatisierter Zeugen, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Ein Verteidiger oder Zeugenbeistand hilft hier, die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Sollten Sie ein strafrechtliches Problem haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Unterhalt – Bald alles anders?

Unterhalt – Bald alles anders?

Ende 2023 wurde die Reform des Unterhaltsrechts angestoßen. Ziel sollte es sein das Unterhaltsrecht fairer zu gestalten und den geänderten Lebensverhältnissen anzupassen.

Besonders jene Fälle sollten berücksichtigt werden, in denen beide Elternteile nach einer Trennung wesentliche Betreuungsleistungen erbringen. Für diese Fälle gibt es im Moment keine klare gesetzliche Regelung und die Gerichte bewerten die Betreuungsleistung unterschiedlich.

Zentraler Punkt soll die Reform des Kindesunterhalts werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der gerechteren Verteilung der Unterhaltslasten in Fällen, wo ein Elternteil substanzielle Betreuungsleistungen erbringt, aber weniger als die Hälfte der Betreuung übernimmt (asymmetrisches Wechselmodell). Hier sollen klare Regeln geschaffen werden, die unter anderem den Betreuungsanteil auf Basis der Anzahl der Übernachtungen beim jeweiligen Elternteil berechnen. Außerdem soll auch die Betreuung tagsüber stärker berücksichtigt werden.

Für das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil fast vollständig die Betreuung übernimmt, sowie das symmetrische Wechselmodell, bei dem die Betreuung gleichmäßig aufgeteilt ist, soll die gesetzliche Regelung im Grundsatz so bleiben, wie sie aktuell gehandhabt wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Betreuungsunterhalt. Hier sollen verheiratete und unverheiratete Eltern gleichgestellt werden, sodass unverheiratete Elternteile, die die Hauptbetreuung übernehmen, einen besseren rechtlichen Schutz erhalten.

Allerdings befindet sich das Reformvorhaben noch in der Diskussion und es liegt bisher kein konkreter Gesetzentwurf vor. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des neuen Unterhaltsrechts einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da es komplizierte Berechnungen und Anpassungen bei der Ermittlung der Betreuungsanteile mit sich bringt.

Es bleibt also spannend …

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

Verpflichtung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung

Das Bundesarbeitsgericht hat nun mit seinem Urteil vom 19. Februar 2019 die Rechtsprechung des EUGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen umgesetzt und entscheiden, dass der Arbeitgeber die Initiativlast für die Verwirklichung des Urlaubsanspruchs trage. Der EuGH hatte darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber „konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage [ist], seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem er ihm – erforderlichenfalls förmlich – auffordert, dies zu tun“. Folglich müsse der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wäre, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nehme.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall beschäftigte der Beklagte den Kläger vom 1. August 2001 bis zum 31. Dezember 2013 als Wissenschaftler. Mit Schreiben vom 23.10.2013 bat der Beklagte den Kläger, seinen Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Der Kläger nahm jedoch nur zwei Tage Erholungsurlaub; für die 51 nicht genommenen Urlaubstage verlangte er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses deren Abgeltung.
Mit Erfolg: Der BGH entscheid, dass der Urlaub nur dann verfällt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt. Er verwies die Sache daher zurück an das LAG München, was nun prüfen muss, ob der Arbeitgeber diese Verpflichtung erfüllt hat.

TIPP: Prüfen Sie als Arbeitgeber daher rechtzeitig, ob der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche hat und weisen Sie ihn darauf hin, dass er den Urlaub nehmen soll, da er sonst verfällt. Nur so stellen sie sicher, dass der Urlaub verfällt und Sie im Falle einer Beendigung nicht mit hohen Urlaubsabgeltungsforderungen konfrontiert werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15 -; Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 6. Mai 2015 – 8 Sa 982/14 –

Tierwohl- ein notstandsfähiges Rechtsgut!

Tierwohl- ein notstandsfähiges Rechtsgut!

Rechtfertigender Notstand iSd § 34 StGB

Jeder Jurastudent hat sich im ersten Semester im Fach Strafrecht mit den Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes iSd § 34 StGB auseinanderzusetzen. Der rechtfertigende Notstand erlaubt es, eine Straftat zu begehen um eine Gefahr von sich oder einer anderen Person abzuwenden, wenn ein Rechtsgut durch diese gegenwärtige Gefahr verletzt zu werden droht oder verletzt wird. Hier muss aber eine Abwägung der Rechtsgüter durchgeführt werden. So muss das Rechtsgut welches in Gefahr ist wesentlich höherwertiger sein, als das, welches eingeschränkt wird. So weit so gut.

Auch für das Tierwohl?

Das OLG Naumburg hat sich kürzlich in einem Urteil vom 22.02.2018 (2 Rv 157/17) mit der Frage beschäftigt, ob es einen rechtfertigenden Notstand auch für Tiere geben kann. Die Antwort ist ganz klar „Ja“. Hierzu folgender Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Naumburg vom 22.02.2018:

„Nach den Feststellungen des Landgerichts sind die drei Angeklagten Mitglieder einer Tierschutzorganisation. Aus einem Hinweis erfuhren die Angeklagten, dass in den Stallungen eines Tierzuchtunternehmens diverse Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung vorliegen sollten. So seien insbesondere die Kastenstände für Schweine deutlich zu klein. Aus vorherigen Fällen verfügten die Angeklagten über die Erfahrung, dass eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ohne dokumentierte Beweise nicht erfolgversprechend war. In den Nachtstunden des 29. Juni und des 11. Juli 2013 überstiegen jeweils zwei der Angeklagten die Umzäunung der Anlage und betraten über geöffnete Türen die Ställe, um dort Filmaufnahmen zu fertigen. Sie stellten Verstöße gegen die vorgeschriebenen Haltungsbedingungen fest und dokumentierten diese filmisch. Die Angeklagten handelten hierbei auf Grund ihres stark ausgeprägten Mitgefühls für Tiere mit dem Ziel, die zuständigen staatlichen Stellen dazu zu veranlassen, auf die Einhaltung der Tierschutzregeln hinzuwirken. In der Folgezeit legten sie das Filmmaterial den zuständigen Behörden vor und erstatteten Strafanzeige gegen die verantwortlichen Personen des Tierzuchtunternehmens. Im Zuge der hierdurch veranlassten behördlichen Kontrollen in den Stallungen wurden diverse Verstöße gegen die Tierschutznutztierhaltungsverordnung festgestellt.

Das Amtsgericht Haldensleben hat die Angeklagten freigesprochen. Die dagegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Magdeburg verworfen. Allerdings hätten die Angeklagten den objektiven Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt, weil sie in das befriedete Besitztum des Tierzuchtunternehmens eingedrungen seien. Die Verletzung des Hausrechts sei jedoch unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Notstandes gerechtfertigt gewesen.

Der 2. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom heutigen Tage als unbegründet verworfen. Der Senat hat die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung bestätigt, wonach rechtfertigender Notstand vorlag. Das Tierwohl stelle ein notstandsfähiges Rechtsgut dar, dem durch die von den Angeklagten dokumentierten Missstände dauerhafte Gefahr gedroht habe. Die Tat sei zur Abwendung der Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei. Das von den Angeklagten geschützte Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht. Dabei hat der Senat auch berücksichtigt, dass die Gefahr für das von den Angeklagten geschützte Tierwohl vom Inhaber des Hausrechtes ausgegangen war.

Die Freisprüche sind damit rechtskräftig.“

Gut so!

Ich persönlich freue mich über diese Entscheidung und kann sie sehr gut nachvollziehen. Mich wundert nur, dass die Staatsanwaltschaft gegen die freisprechenden Entscheidungen zweimal ein Rechtsmittel eingelegt hat.

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