Vermögensaufteilung bei Scheidung: Wer bekommt was?

Vermögensaufteilung bei Scheidung: Wer bekommt was?

Wenn eine Ehe endet, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem Vermögen?

Die Antwort darauf hängt maßgeblich davon ab, welche Vermögensverhältnisse während der Ehezeit aufgebaut wurden und ob die Eheleute einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Haben Sie das nicht, leben die Eheleute im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es dann zur Scheidung, finden die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs Anwendung. Doch was bedeutet das genau, und was fällt in die Aufteilung?

1) Das Prinzip des Zugewinnausgleichs

Bei einer Scheidung gilt im Regelfall der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern die Eheleute keinen Ehevertrag mit einer anderen Vereinbarung geschlossen haben. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung fair aufgeteilt wird, um beiden Ehepartnern gerecht zu werden.

Beispiel: Hat ein Partner während der Ehezeit ein erheblich höheres Vermögen aufgebaut, so wird das über den Zugewinnausgleich kompensiert, um finanzielle Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

2) Was fällt in den Zugewinnausgleich?

Zum Zugewinnausgleich zählen alle Vermögensveränderungen, die während der Ehe hinzukommen. Dabei wird der Wert des Vermögens zu Beginn und am Ende der Ehe ermittelt und die Differenz, also der Zugewinn, berechnet. Der Zugewinn wird anschließend zwischen den Partnern ausgeglichen.

Einige Beispiele für Vermögenswerte, die in den Zugewinn fallen:

  • Geldanlagen; Aktiendepots; Konten
  • Gewinne aus Investitionen und Kapitalanlagen
  • Vermögenswerte aus Immobilien, die während der Ehe erworben wurden
3) Was ist vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen?

Nicht alles, was ein Ehepartner besitzt, wird in den Zugewinnausgleich einbezogen. Vor dem Beginn der Ehe vorhandenes Vermögen, Schenkungen und Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn. Auch bestimmte persönliche Gegenstände und Altersvorsorgen können in einigen Fällen unberührt bleiben.

Beispiel: Erhält ein Partner eine Erbschaft während der Ehe fällt dieser Wert nicht in den Zugewinn. Der Stamm der Erbschaft bleibt damit außerhalb des Zugewinnausgleichs. Ein eventueller Wertzuwachs unterfällt aber zum Zugewinn.

4) Besonderheiten bei der Vermögensaufteilung von Immobilien

Immobilien stellen oft eine besondere Herausforderung dar. Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, müssen sie sich darauf einigen, was mit der Immobilie geschehen soll.  Für den Fall, das keine Lösung gefunden werden kann, muss im schlechtesten Fall die Teilungsversteigerung beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen mögliche Lösungen zu finden.

 

5) Vorsicht und Planung helfen

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung kann sehr komplex sein und sollte daher sorgfältig durchdacht werden. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kann helfen, Klarheit in die Vermögenssituation zu bringen und Konflikte zu vermeiden. Wer bereits bei Ehebeginn klare Regelungen im Ehevertrag festlegt, kann sich viele Unsicherheiten ersparen und geht auf Nummer sicher, dass im Ernstfall ein fairer Ausgleich stattfindet und keine unnötigen Kosten für Rechtsstreitigkeiten anfallen.

Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr: Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr:
Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 Gramm für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Doch wie wirkt sich diese Änderung auf die Teilnahme am Straßenverkehr aus? Ein entscheidender Aspekt ist der neue gesetzliche THC-Grenzwert, der am 22. August 2024 von 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum angehoben wurde. Dieser Beitrag beleuchtet die Bedeutung dieser Regelung, die Kritik daran und was das für Autofahrer bedeutet.

Was hat sich geändert?

Vor der Gesetzesänderung galten in Deutschland strenge Grenzwerte für den THC-Gehalt im Blutserum von Autofahrern. Der vorherige Wert von 1,0 Nanogramm basierte auf einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein Überschreiten bedeutete empfindliche Strafen wie Bußgelder, Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Mit dem neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm reagiert die Gesetzgebung auf die Herausforderung, gelegentlichen Konsum und Fahrtüchtigkeit besser zu vereinbaren.

Warum der neue Grenzwert?

Die Erhöhung auf 3,5 Nanogramm basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit erst ab dieser Schwelle als gegeben ansehen. Vergleichsstudien legen nahe, dass dieser Wert ungefähr einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht. Ziel ist es, Konsumenten zu schützen, die Stunden nach dem Konsum nicht mehr beeinträchtigt sind, jedoch immer noch Restwerte im Blut haben könnten.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Obwohl der neue THC-Grenzwert für mehr Gerechtigkeit sorgt, gibt es weiterhin Kritik. Fachverbände und politische Vertreter sind sich uneins, ob 3,5 Nanogramm zu hoch oder zu niedrig ist. Zum Vergleich: In Kanada liegt der Grenzwert bei 10 Nanogramm. Auch die Messverfahren stehen zur Diskussion. Speicheltests gelten als praktikabel, aber ihre Genauigkeit ist umstritten, insbesondere bei chronischen Konsumenten. Blutproben sind in Zweifelsfällen unverzichtbar, um präzise Werte zu erhalten.

Konsequenzen für Autofahrer

Die Überschreitung des neuen Grenzwertes führt gemäß § 24a StVG zu einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und einem Fahrverbot. Besonders für Fahranfänger und junge Fahrer gelten strengere Regeln. Verstöße können mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden. Ein Alkoholverbot in Kombination mit Cannabis-Konsum ist ebenfalls zu beachten: Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 5.000 Euro.

Der neue THC-Grenzwert ist ein Schritt in Richtung modernerer Regelungen im Straßenverkehr. Doch trotz dieser Anpassung bleibt die Diskussion um angemessene Werte und verlässliche Messmethoden lebendig. Autofahrer sollten sich gut informieren und bei Unsicherheiten im Zweifel von einer Fahrt absehen.

Erstgespräch in Strafsachen – Diese Unterlagen sind wichtig

Erstgespräch in Strafsachen –
Diese Unterlagen sind wichtig

Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben und einen Termin mit mir vereinbaren, ist eine gute Vorbereitung wichtig, um Ihre Verteidigung effektiv gestalten zu können. Der erste Termin dient dazu, Ihre Situation gründlich zu besprechen, die Sachlage zu analysieren, über die Kosten zu sprechen und die Verteidigungsstrategie optimal aufzustellen. Hier ist eine Liste an Unterlagen und Informationen, die Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten, um das Beste aus unserem Termin herauszuholen.

1. Ladung, Vorladung oder Anklageschrift

Falls Sie eine schriftliche Ladung zur polizeilichen Vernehmung, eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder eine Anklageschrift erhalten haben, bringen Sie diese Dokumente unbedingt mit. Sie enthalten entscheidende Informationen zum Tatvorwurf, zum Tatzeitpunkt und zur Begründung der Anklage. Diese Angaben sind wichtig, damit ich genau weiß, wogegen ich Sie verteidigen muss.

2. Sonstige Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht

Alle weiteren Schriftstücke, die Sie von Strafverfolgungsbehörden erhalten haben, können ebenfalls entscheidend sein. Dazu zählen:

  • Durchsuchungsbeschlüsse
  • Sicherstellungs- und Beschlagnahmeprotokolle
  • Einstellungs- oder Strafbefehlsangebote

Diese Dokumente zeigen mir den aktuellen Stand des Verfahrens und helfen, eine realistische Einschätzung der Situation zu gewinnen.

3. Ermittlungsakte oder Angaben zur Ermittlungsakte

Falls Sie bereits Einblick in die Ermittlungsakte nehmen konnten, was ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes nicht immer so einfach ist, bringen Sie eine Kopie der Akte oder zumindest eine Notiz der wichtigsten Punkte mit. Da die Akte der Polizei oder Staatsanwaltschaft alle relevanten Details zur Untersuchung enthält, ist sie eine unverzichtbare Grundlage für Ihre Verteidigung. Falls keine Akte vorliegt, werde ich selbstverständlich für Sie Akteneinsicht beantragen, um einen vollständigen Überblick zu bekommen.

4. Eigene Notizen zum Tathergang

Für eine effektive Verteidigungsstrategie ist es hilfreich, wenn Sie alle Erinnerungen und Details zum Vorfall aufschreiben und mitbringen. Dies kann sein:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls
  • Angaben zu eventuellen Zeugen
  • Eine Erinnerung an das Verhalten der Polizei während der Festnahme oder Durchsuchung
  • Alle weiteren Punkte, die Ihnen wichtig erscheinen

Ihre eigenen Notizen geben mir wertvolle Einblicke und helfen, Ungereimtheiten hinsichtlich des gemachten Vorwurfs zu finden oder alternative Sichtweisen zu belegen.

5. Zeugenaussagen oder Kontakte zu Zeugen

Falls es Zeugen gibt, die den Sachverhalt bestätigen oder entlastende Angaben machen können, bringen Sie deren Kontaktdaten oder Aussagen mit. Zeugen können eine zentrale Rolle bei der Verteidigung spielen, insbesondere, wenn ihre Aussagen Ihre Version der Ereignisse stützen.

6. Eventuell vorliegende Beweise oder Beweisstücke

Falls Sie über Beweismittel verfügen, die Ihre Unschuld belegen könnten, sollten Sie diese zum Termin ebenfalls mitbringen. Dies können sein:

  • Fotos oder Videos
  • Nachrichtenverläufe, die den Tatvorwurf entkräften
  • Quittungen oder Dokumente

Diese Beweise können dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung zu stärken.

7. Angaben zu Vorstrafen oder laufenden Verfahren

Falls Sie bereits vorbestraft sind oder aktuell weitere Verfahren gegen Sie laufen, ist es wichtig, dass ich darüber informiert bin. Eine Vorstrafe oder laufende Verfahren beeinflussen die Bewertung durch das Gericht und die Strategie der Verteidigung erheblich. Seien Sie dabei ehrlich — diese Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und dienen ausschließlich Ihrer bestmöglichen Verteidigung.

8. Informationen zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation

In vielen Fällen kann Ihre persönliche und berufliche Situation in die Bewertung des Falls einfließen. Angaben zu Ihrem Familienstand, Beruf, Wohnort und sozialen Umfeld sind daher wichtig. Das Gericht berücksichtigt soziale und wirtschaftliche Faktoren bei der Strafzumessung, insbesondere, wenn eine Bewährungsstrafe im Raum steht.

9. Fragen und Erwartungen

Überlegen Sie sich vor dem Termin, welche Fragen Sie an mich haben und was Sie sich von meiner Verteidigung erwarten. Eine klare Kommunikation hilft uns beiden, eine offene und zielorientierte Zusammenarbeit aufzubauen. Scheuen Sie sich nicht, alle Punkte anzusprechen, die Ihnen wichtig sind.

Warum diese Vorbereitung wichtig ist

Je mehr Informationen und Unterlagen ich von Ihnen erhalte, desto besser kann ich Ihre Lage einschätzen und Sie umfassend beraten. Mein Ziel ist es, Sie bestmöglich zu verteidigen und den Vorwurf so erfolgreich wie möglich abzuwehren. Die oben genannten Unterlagen helfen mir, schnell und präzise zu analysieren, welche Strategie sinnvoll ist und wie wir das Verfahren zu Ihren Gunsten gestalten können.

Fazit

Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Problem konfrontiert sind und einen Termin bei mir vereinbaren, ist eine gute Vorbereitung der erste Schritt für eine wirksame Verteidigung. Die genannten Unterlagen und Informationen helfen mir, den Fall effizient und umfassend zu besprechen. Bereiten Sie sich gut auf unseren Termin vor — gemeinsam arbeiten wir daran, die besten Argumente für Sie zu finden und das Verfahren erfolgreich zu gestalten.

Erbfolge bei Patch­work­familien: Heraus­forder­ungen und Lösungen

Erbfolge bei Patchworkfamilien: Herausforderungen und Lösungen

Die Erbfolge in Patchworkfamilien bringt komplexe rechtliche und emotionale Herausforderungen mit sich, die eine sorgfältige Planung und fundierte Beratung erfordern.

Die rechtlichen Grundlagen der Erbfolge in Patchworkfamilien

Patchworkfamilien sind ein immer häufiger auftretendes Phänomen in unserer Gesellschaft. Dabei handelt es sich um Familien, in denen Kinder aus verschiedenen Beziehungen zusammenleben. Dies bringt besondere Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich des Erbrechts.

Rechtlich gesehen unterscheidet sich die Erbfolge in Patchworkfamilien nicht grundsätzlich von der in traditionellen Familien. Allerdings kann das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen zu Unsicherheiten führen. Es ist wichtig zu wissen, dass Stiefkinder beispielsweise kein gesetzliches Erbrecht haben, es sei denn, sie wurden adoptiert. Dies kann zu ungewollten Benachteiligungen führen, wenn keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden.

Typische Herausforderungen und Konflikte bei der Erbfolge

In Patchworkfamilien können verschiedene Konflikte auftreten, die die Erbfolge betreffen. Einer der häufigsten Konflikte ist die ungleiche Verteilung des Erbes zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern. Auch die Frage, ob der neue Ehepartner des verstorbenen Elternteils einen Teil des Erbes erhält, kann zu Spannungen führen.

Ein weiteres Problem kann die fehlende Kommunikation innerhalb der Familie sein. Oftmals sind die Wünsche des Verstorbenen nicht klar kommuniziert oder dokumentiert worden, was zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen kann.

Strategien zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten in Patchworkfamilien

Um Erbstreitigkeiten in Patchworkfamilien zu vermeiden, ist eine sorgfältige und frühzeitige Planung unerlässlich. Eine klare Kommunikation der eigenen Wünsche und Vorstellungen kann bereits viele Missverständnisse im Vorfeld ausräumen.

Eine weitere wichtige Strategie ist die rechtzeitige Erstellung eines Testaments. In diesem Dokument kann genau festgelegt werden, wer was erben soll. Auch die Erstellung eines Erbvertrags kann sinnvoll sein, um klare Regelungen zu treffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die Rolle des Testaments und der Erbverträge

Das Testament spielt eine zentrale Rolle bei der Regelung der Erbfolge. In einem Testament kann der Erblasser genau festlegen, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Dies ist besonders wichtig in Patchworkfamilien, um sicherzustellen, dass alle Familienmitglieder entsprechend ihren Wünschen berücksichtigt werden.

Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, die Erbfolge zu regeln. In einem Erbvertrag können Vereinbarungen getroffen werden, die auch nach dem Tod des Erblassers bindend sind. Dies kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und für Klarheit zu sorgen.

Wichtige rechtliche Beratungsstellen und Ressourcen

Bei Fragen zur Erbfolge in Patchworkfamilien ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Anwälte, die auf Erbrecht spezialisiert sind, können wertvolle Informationen und Unterstützung bieten.

Auch Notare können bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen behilflich sein. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Organisationen und Beratungsstellen, die Informationen und Unterstützung zum Thema Erbrecht anbieten, wie beispielsweise die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV).

 

Mythen und Miss­ver­ständ­nisse im Straf­recht: Auf­klärung für Mandanten

Mythen und Missverständnisse im Strafrecht: Aufklärung für Mandanten

Das Strafrecht ist ein komplexes und oft missverstandenes Rechtsgebiet. Viele Menschen haben Vorurteile oder falsche Vorstellungen darüber, wie das Strafrecht funktioniert und welche Rechte sie haben. In diesem Artikel möchten wir einige der häufigsten Mythen und Missverständnisse aufklären:

Mythos 1:
„Ein Strafverteidiger ist nur nötig, wenn ich bereits angeklagt bin.“

Viele glauben, dass sie erst einen Verteidiger benötigen, wenn sie bereits in ein Strafverfahren verwickelt sind. Tatsächlich ist es jedoch ratsam, sich bereits bei ersten Anzeichen von Problemen rechtlichen Rat einzuholen. Ein möglichst früh eingeschalteter Verteidiger kann helfen, die Situation zu klären, und rechtzeitig in das Ermittlungsverfahren eingreifen, um eine Anklage zu vermeiden.

Mythos 2:
„Wenn ich unschuldig bin, brauche ich keinen Verteidiger.“

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Unschuldige keinen Strafverteidiger benötigen. Auch Unschuldige können in ein Ermittlungs-/Strafverfahren verwickelt werden, und ein Verteidiger kann entscheidend dazu beitragen, die eigenen Rechte zu wahren, die bestmögliche Verteidigung aufzubauen und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder einen Freispruch im Strafverfahren zu erreichen.

Mythos 3:
„Die Polizei kann mich ohne Grund festnehmen.“

Ein weiteres Missverständnis ist, dass die Polizei jeden ohne Grund festnehmen kann. Tatsächlich benötigt die Polizei einen begründeten Tatverdacht der Beteiligung an einer Straftat, um eine Festnahme durchzuführen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu wissen, dass man das Recht hat, nach dem Grund der Festnahme zu fragen und sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren.

Mythos 4:
„Ein Geständnis ist immer die beste Verteidigung.“

Viele Menschen glauben, dass ein Geständnis die beste Möglichkeit ist, um ein Verfahren zu beenden. In Wirklichkeit hat ein Geständnis jedoch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen und kann dazu führen, dass man sich mit einem wesentlich größeren Tatvorwurf als dem anfänglichen Verdacht konfrontiert sieht. Auch gilt es zu beachten, dass dies schon für ein „informatorisches Gespräch“ mit der Polizei ohne Unterschrift unter ein Vernehmungsprotokoll gilt. Es ist wichtig, sich vor einem Geständnis, am besten schon vor einem Gespräch mit der Polizei, von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen, um die möglichen Folgen zu verstehen.

Mythos 5:
„Strafverfahren sind immer öffentlich.“

Obwohl Strafverfahren grundsätzlich öffentlich sind, gibt es auch Ausnahmen. In bestimmten Fällen, wie bei minderjährigen Beschuldigten, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch kann in öffentlichen Verfahren bei besonders sensiblen Themen, beispielsweise der der Behandlung höchstpersönlicher Umstände der/des Angeklagten oder der Vernehmung traumatisierter Zeugen, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Ein Verteidiger oder Zeugenbeistand hilft hier, die Rechte der Betroffenen zu wahren.

Sollten Sie ein strafrechtliches Problem haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 

Unterhalt – Bald alles anders?

Unterhalt – Bald alles anders?

Ende 2023 wurde die Reform des Unterhaltsrechts angestoßen. Ziel sollte es sein das Unterhaltsrecht fairer zu gestalten und den geänderten Lebensverhältnissen anzupassen.

Besonders jene Fälle sollten berücksichtigt werden, in denen beide Elternteile nach einer Trennung wesentliche Betreuungsleistungen erbringen. Für diese Fälle gibt es im Moment keine klare gesetzliche Regelung und die Gerichte bewerten die Betreuungsleistung unterschiedlich.

Zentraler Punkt soll die Reform des Kindesunterhalts werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der gerechteren Verteilung der Unterhaltslasten in Fällen, wo ein Elternteil substanzielle Betreuungsleistungen erbringt, aber weniger als die Hälfte der Betreuung übernimmt (asymmetrisches Wechselmodell). Hier sollen klare Regeln geschaffen werden, die unter anderem den Betreuungsanteil auf Basis der Anzahl der Übernachtungen beim jeweiligen Elternteil berechnen. Außerdem soll auch die Betreuung tagsüber stärker berücksichtigt werden.

Für das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil fast vollständig die Betreuung übernimmt, sowie das symmetrische Wechselmodell, bei dem die Betreuung gleichmäßig aufgeteilt ist, soll die gesetzliche Regelung im Grundsatz so bleiben, wie sie aktuell gehandhabt wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Betreuungsunterhalt. Hier sollen verheiratete und unverheiratete Eltern gleichgestellt werden, sodass unverheiratete Elternteile, die die Hauptbetreuung übernehmen, einen besseren rechtlichen Schutz erhalten.

Allerdings befindet sich das Reformvorhaben noch in der Diskussion und es liegt bisher kein konkreter Gesetzentwurf vor. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des neuen Unterhaltsrechts einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da es komplizierte Berechnungen und Anpassungen bei der Ermittlung der Betreuungsanteile mit sich bringt.

Es bleibt also spannend …

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Das Bundesamt für Justiz führt ein Zentralregister und ein Erziehungsregister (Bundeszentralregister). Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Hierbei können folgende Arten von Führungszeugnissen unterschieden werden:

Führungszeugnis (für Privatpersonen)

In der Regel wird die Vorlage eines solchen Führungszeugnisses von Arbeitgebern verlangt. Nicht immer ist dies jedoch arbeitsrechtlich zulässig. Es kommt mitunter darauf an, welche Tätigkeit betroffen ist. In dieses Führungszeugnis werden nicht alle Delikte eingetragen.

Erweitertes Führungszeugnis

Seit dem 01.05.2010 gibt es auch das sog. erweiterte Führungszeugnis. Während in das „normale“ Führungszeugnis bestimmte, minder schwere Verurteilungen nicht eingetragen werden, steht im erweiterten Führungszeugnis jede Verurteilung wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, auch wenn sie „nur“ zu einer Jugendstrafe oder „nur“ zu einer begrenzten Geldstrafe geführt hat. Für andere Delikte bleibt es bei der allgemeinen Regel, dass minder schwere Verurteilungen auch im erweiterten Führungszeugnis nicht auftauchen. Das erweiterte Führungszeugnis wird sehr häufig gemäß § 72a SGB VIII zur Prüfung der persönlichen Eignung von Menschen benötigt wird, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Das betrifft etwa Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer, Leiter von Jugendgruppen usw.

Behördliches Führungszeugnis

Ausschließlich für Behörden gibt es das behördliche Führungszeugnis. So wird dies für Bewerbungen bei einer Behörde auf Antrag der betroffenen Person ausgestellt.

Europäisches Führungszeugnis

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Was ist eine Formalbeleidigung?

Was ist eine Formalbeleidigung?

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich sehr häufig Mandanten, denen eine Beleidigung zur Last gelegt wird. Immer wieder höre ich von Mandanten den Einwand, dass die ausgesprochene Beleidigung doch der Tatsache entspräche und dass man sich doch deshalb unmöglich strafbar gemacht haben könne. Leider muss ich Mandanten manchmal darüber aufklären, dass auch eine wahre Behauptung eine Strafbarkeit nach sich zieht und zwar dann, wenn es sich um einen sog. Formalbeleidigung handelt.

Unter einer Formalbeleidigung versteht man eine Ehrverletzung, die sich gerade aus der Form oder den äußeren Umständen ergibt. Dazu gehört auch die sog. „Schmähkritik“, wenn also die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht.

Hierzu folgendes Beispiel: Jemand bezeichnet den Sohn einer Prostituierten vor anderen Personen als „Hurensohn“. Trotz wahrer Tatsache liegt hier eine Strafbarkeit vor.

Fazit: erst denken, dann reden…

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