Vermögensaufteilung bei Scheidung: Wer bekommt was?
Wenn eine Ehe endet, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem Vermögen?
Die Antwort darauf hängt maßgeblich davon ab, welche Vermögensverhältnisse während der Ehezeit aufgebaut wurden und ob die Eheleute einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Haben Sie das nicht, leben die Eheleute im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Kommt es dann zur Scheidung, finden die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs Anwendung. Doch was bedeutet das genau, und was fällt in die Aufteilung?
1) Das Prinzip des Zugewinnausgleichs
Bei einer Scheidung gilt im Regelfall der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern die Eheleute keinen Ehevertrag mit einer anderen Vereinbarung geschlossen haben. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bei einer Scheidung fair aufgeteilt wird, um beiden Ehepartnern gerecht zu werden.
Beispiel: Hat ein Partner während der Ehezeit ein erheblich höheres Vermögen aufgebaut, so wird das über den Zugewinnausgleich kompensiert, um finanzielle Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
2) Was fällt in den Zugewinnausgleich?
Zum Zugewinnausgleich zählen alle Vermögensveränderungen, die während der Ehe hinzukommen. Dabei wird der Wert des Vermögens zu Beginn und am Ende der Ehe ermittelt und die Differenz, also der Zugewinn, berechnet. Der Zugewinn wird anschließend zwischen den Partnern ausgeglichen.
Einige Beispiele für Vermögenswerte, die in den Zugewinn fallen:
- Geldanlagen; Aktiendepots; Konten
- Gewinne aus Investitionen und Kapitalanlagen
- Vermögenswerte aus Immobilien, die während der Ehe erworben wurden
3) Was ist vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen?
Nicht alles, was ein Ehepartner besitzt, wird in den Zugewinnausgleich einbezogen. Vor dem Beginn der Ehe vorhandenes Vermögen, Schenkungen und Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn. Auch bestimmte persönliche Gegenstände und Altersvorsorgen können in einigen Fällen unberührt bleiben.
Beispiel: Erhält ein Partner eine Erbschaft während der Ehe fällt dieser Wert nicht in den Zugewinn. Der Stamm der Erbschaft bleibt damit außerhalb des Zugewinnausgleichs. Ein eventueller Wertzuwachs unterfällt aber zum Zugewinn.
4) Besonderheiten bei der Vermögensaufteilung von Immobilien
Immobilien stellen oft eine besondere Herausforderung dar. Gehört die Immobilie beiden Ehepartnern, müssen sie sich darauf einigen, was mit der Immobilie geschehen soll. Für den Fall, das keine Lösung gefunden werden kann, muss im schlechtesten Fall die Teilungsversteigerung beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen mögliche Lösungen zu finden.
5) Vorsicht und Planung helfen
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung kann sehr komplex sein und sollte daher sorgfältig durchdacht werden. Ein anwaltliches Beratungsgespräch kann helfen, Klarheit in die Vermögenssituation zu bringen und Konflikte zu vermeiden. Wer bereits bei Ehebeginn klare Regelungen im Ehevertrag festlegt, kann sich viele Unsicherheiten ersparen und geht auf Nummer sicher, dass im Ernstfall ein fairer Ausgleich stattfindet und keine unnötigen Kosten für Rechtsstreitigkeiten anfallen.