Straf­recht & Straf­ver­teidigung

Fachanwälte für Strafrecht in Augsburg

Erhöhen Sie Ihre Chance auf Verfahrens­ein­stellung. Wenden Sie ein Gerichtsverfahren ab.

Die Kanzlei Ruisinger • Steiner • Remmele steht Ihnen in schwierigen Zeiten mit jahre­langer Erfahrung, umfassendem Fachwissen, großem Engagement und taktischem Kalkül zur Seite. Wir verstehen, dass eine strafrechtliche Beschuldigung nicht nur eine juristische Herausforderung, sondern auch eine enorme emotionale Belastung darstellen kann. Deshalb setzen wir uns in unserer Augsburger Kanzlei mit Hingabe und Kompetenz für Ihre Rechte ein und streben stets nach der bestmöglichen Lösung für Sie.

Die beste Verteidigung besteht in der Regel darin, Ihnen als Mandanten die belastende Hauptverhandlung zu ersparen und bereits frühzeitig eine Verfahrens­einstellung zu erreichen. Dafür ist es wichtig, dass wir als Strafverteidiger so früh als irgend möglich hinzugezogen werden. So besteht eine große Chance auf eine „geräuschlose“ Ver­fah­rens­beendigung im Ermittlungsverfahren, noch bevor Anklage erhoben wird.

Notrufnummern in Strafsachen
24h erreichbar im Notfall

In dringenden Fällen erreichen sie uns außerhalb der Bürozeiten unter den folgenden Rufnummern.
In Fällen von Verhaftung oder Durchsuchung sagen sie nichts, kontaktieren sie uns!
Strafrecht | Phasen

Professionelle Verteidigung zu jeder Zeit

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens
gewährenleisten unsere Anwälte eine diskrete, kompetente und beherzte Verteidigung.
01

Das Erstgespräch

In einem unverbindlichen Erst­ge­spräch beraten wir Sie über Ihre recht­lichen Möglichkeiten, geben Ihnen erste Hilfestellung und klären alle Ihre Fragen.
02

Die Akteneinsicht

Wir fordern die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft an. Die Analyse der Beweislage ist wichtig um die bestmögliche Verteidigung für Ihren Fall aufbauen zu können.
03

Die Strategie

Auf Grundlage unserer juristischen Analyse entwickeln wir eine individuelle und für Ihren Fall angepasste Verteidigungsstrategie.
04

Die Verteidigung

Zielgerichtete Maßnahmen, um Ihre Rechte zu schützen und eine gerechte Behandlung in einem eventuellen Strafprozess zu gewährleisten.
Strafrecht | Bereiche

Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts

Wir setzen uns mit Hingabe und Fachkenntnis für Ihre Verteidigung in jeglichen Bereichen und auf allen Ebenen des Strafrechts ein. Von der Untersuchung bis hin zur Berufung am Bundesgerichtshof ziehen unsere Klienten Nutzen aus unserer umfassenden Erfahrung. Ihnen wird von Beginn an ein versierter Jurist als direkter Berater zur Seite gestellt, der mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall entwickelt um so eine erstklassige Strafverteidigung zu sichern.

Allgemeines Strafrecht

Eine erfahrene und fachkundige Verteidigung in sämtlichen Feldern des allgemeinen Strafrechts, einschließlich Körperverletzung, Diebstahl und Betrug, gewährleistet durch einen spezialisierten Rechtsanwalt mit umfangreicher Erfahrung und tiefgreifendem Fachwissen.

Verkehrsstrafrecht

Nach Erhalt einer Polizeivorladung oder eines Anhörungsbogens wegen eines Verkehrsdelikts ist die Sorge um Strafen oder Führerscheinverlust verständlich. Als spezialisierte Anwälte zielen wir darauf ab, Strafen abzuwenden und Ihren Führer­schein zu bewahren.

Betäubungsmittelstrafrecht

Im Betäubungsmittelstrafrecht sichern wir eine sorgfältige und fachkundige Verteidigung, die neueste gesetzliche Reformen berücksichtigt, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt mit umfassendem Verständnis der Materie und aktuellen, rechtlichen Entwicklungen.

Sexualstrafrecht

Im Bereich des Sexualstrafrechts bieten wir als Rechtsanwaltskanzlei aus Augsburg eine diskrete und fachgerechte Verteidigung, gestützt auf die aktuellsten Erkenntnisse der Aussage­psychologie, durchgeführt von einem versierten Rechtsanwalt mit umfangreicher Erfahrung.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht schützt die Ordnung des Wirtschaftslebens durch strafrechtliche Normen, die diverse Delikte wie Geldwäsche, Betrug, Korruption und Steuervergehen um­fassen. Als Augsburger Kanzlei verteidigen wir in diesem Bereich mit umfangreichen Kenntnissen.

Internetstrafrecht

Wir bieten mit unserem Spezialwissen in Internet­strafrecht Unterstützung und stehen bei jeder Frage zur Seite. Unsere Kanzlei kombiniert juristische Exzellenz mit technischem Verständ­nis, um Sie bei Internetstrafsachen effektiv zu verteidigen.

Jugendstrafrecht

Bei Konfrontationen mit dem Jugendstrafrecht, stehen wir jungen Menschen und ihren Familien unterstützend zur Seite. Unsere Kanzlei bringt nicht nur juristische Fachkompetenz, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl für die besonderen Umstände junger Beschuldigter ein
Wie können wir helfen?

Sie suchen einen Rechts­anwalt für Strafrecht in Augsburg?

Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema Strafrecht

Wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert wurden, können wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht eine individuelle Beratung zukommen lassen. Einige allgemeine Fragen und Antworten zum Thema Strafrecht möchten wir aber bereits hier auf unserer Website bereitstellen.
Bei einer Konfrontation mit dem Strafrecht ist es unabdingbar, umgehend einen Strafverteidiger zu konsultieren. Abhängig von der Schwere der Beschuldigung, der Komplexität der Angelegenheit oder den potenziell gravierenden Konsequenzen, kann Ihnen ein Recht auf einen Pflichtverteidiger zustehen, den das Gericht für Sie bestellt. Strafprozesse können tief in Ihre Privatsphäre eindringen und das Risiko bergen, sowohl Ihre berufliche als auch Ihre private Existenz zu gefährden. Die Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Ruisinger Steiner Remmele aus Augsburg, setzen sich für Ihre Rechte auf ein faires Verfahren ein.
In einem Strafverfahren werden dem Beschuldigten spezielle Rechte zugesprochen, insbesondere das Recht zu schweigen. Man wird automatisch zum Beschuldigten, sobald gegen einen eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht und ein Verfahren eingeleitet wird. Die Situation, wer als Beschuldigter gilt, kann jedoch unklar sein, insbesondere bei Vorfällen mit mehreren Beteiligten, wie etwa einer Schlägerei, wo die Polizei zur Klärung jeden Befragten zunächst als Beschuldigten behandeln kann, um deren Rechte zu schützen. Es ist ratsam, auch als vermeintlicher Zeuge auf das Recht zu bestehen, einen Anwalt hinzuzuziehen, und im Falle einer Verweigerung dies zu dokumentieren, da die Polizei einen Zeugen nicht festhalten darf.
Die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit bei einer Vernehmung hängt maßgeblich davon ab, ob diese durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise einen Ermittlungsrichter geführt wird. Während bei polizeilichen Vernehmungen kein zwingender Erscheinungszwang besteht, verhält es sich bei Vorladungen durch den Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter anders. Sollten Sie solch einem Termin unentschuldigt fernbleiben, kann dies zu einer zwangsweisen Vorführung führen. Zusätzlich könnte ein Fernbleiben die Situation nicht nur rechtlich, sondern auch psychologisch verschärfen, da es als mangelnde Kooperationsbereitschaft gewertet werden könnte. Daher ist es unabdingbar, zu solchen Terminen in Begleitung eines erfahrenen Strafverteidigers zu erscheinen, der Ihre Rechte effektiv schützt und eine unnötige Eskalation vermeidet.
Bei einer Befragung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft muss einem Beschuldigten vorab mitgeteilt werden, dass er in der Rolle des Beschuldigten vernommen wird und welcher Tatbestand ihm vorgeworfen wird. Zudem ist der Beschuldigte darauf hinzuweisen, dass er das Recht hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern oder von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen; unterbleibt diese Belehrung, darf seine Aussage nicht in das Verfahren einfließen. Unabhängig vom Verfahrensstand steht dem Beschuldigten stets das Recht zu, einen Rechtsbeistand, vorzugsweise einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt, zu konsultieren, worüber ihn der Vernehmungsbeamte informieren muss. Bei dem Wunsch, einen Anwalt hinzuzuziehen, sollte man dies gegenüber dem Vernehmenden deutlich zum Ausdruck bringen.

Eine Festnahme oder Verhaftung stellt einen gravierenden Einschnitt dar. Es ist äußerst wichtig, schnell einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Bestehen Sie darauf, das Recht zu nutzen, einen Anwalt kontaktieren zu dürfen. Dieses Recht steht Ihnen uneingeschränkt zu. Lassen Sie sich nicht von Aussagen beeinflussen, die darauf hindeuten, dass aufgrund des Wochenendes oder eines Feiertags kein Anwalt verfügbar sei. In solchen Situationen ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Über die Notrufnummern unserer Anwälte sind wir jederzeit erreichbar:

Unsere Fachanwälte für Strafrecht in Augsburg

Werner Ruisinger, Rechtsanwalt Augsburg

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Rechtsanwalt

Helmut Linck, Rechtsanwalt Augsburg

Helmut Linck

Rechtsanwalt

Cornelia McCready, Rechtsanwältin Augsburg

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