Erbrecht
Anwalt für Erbrecht in Augsburg
Einfühlsame Expertise im Erbrecht
Gerade in einem Lebensbereich, in dem die persönliche Nähe und damit oft die Emotionalität gegeben ist, ist Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen gefragt. Gepaart mit der jahrelangen Erfahrung, umfassendem Fachwissen und taktischen Geschick steht Ihnen hier die Kanzlei Ruisinger Steiner Remmele kompetent zur Seite.
Ob bei der Erarbeitung einer individuellen Lösung für Ihre eigene Nachlassregelung oder bei der Unterstützung nach einem Todesfall: wir fühlen uns in die aktuelle Situation ein und helfen Ihnen zielgerichtet die bestmögliche Lösung zu finden.
Das Spektrum des Erbrechts
Gesetzliche Erbfolge
- Regelungen bei fehlendem Testament
- Erbrecht von Verwandten und Ehepartnern
Testament und Erbvertrag
- Erstellung und Formvorschriften
- Änderung und Widerruf
- Gemeinschaftliche Testamente
Pflichtteilsrecht
- Berechnung des Pflichtteils
- Pflichtteilsergänzungsansprüche
Testamentsvollstreckung
- Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
- Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers
Nachlassabwicklung
- Erbschein und Testamentseröffnung
- Nachlassverwaltung
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen zu Lebzeiten
- Nießbrauchsregelungen
Unternehmensnachfolge
- Regelungen für Familienunternehmen
- Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Erbunwürdigkeit und -verzicht
- Gründe für Erbunwürdigkeit
- Vereinbarungen zum Erbverzicht
Digitaler Nachlass
- Vererbbarkeit von digitalen Gütern und Accounts
- Zugangsregelungen für digitale Hinterlassenschaften
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Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Diese FAQ dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Erbfall ist einzigartig und erfordert eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Umstände. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
01. Was ist ein Testament und warum ist es wichtig?
Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es ist wichtig, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird und um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Es gibt unterschiedliche Formerfordernisse, die unbedingt zur Wirksamkeit eingehalten werden müssen.
02. Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) an die nächsten Verwandten verteilt wird.
03. Wer sind die gesetzlichen Erben?
Die gesetzlichen Erben sind in erster Linie die direkten Nachkommen (Kinder, Enkelkinder), der Ehepartner, und, falls keine direkten Nachkommen vorhanden sind, die Eltern, Geschwister und deren Nachkommen. Die genaue Reihenfolge und Anteile sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
04. Kann man seine Erben frei wählen?
Grundsätzlich kann jeder Erblasser frei entscheiden, wen er in seinem Testament als Erben einsetzen möchte. Allerdings haben nahe Angehörige (z.B. Ehepartner und Kinder) einen Pflichtteilsanspruch, den sie auch gegen den Willen des Erblassers geltend machen können.
05. Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, unter bestimmten Umständen auch Eltern) zusteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Inhalt des Testaments.
06. Wie kann ich ein Testament errichten?
Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament wird vor einem Notar beurkundet und hat den Vorteil, dass es sicher verwahrt und im Todesfall automatisch eröffnet wird.
07. Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragspartnern, in der der Erblasser seine Vermögensnachfolge regelt. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Vertragspartner geändert oder aufgehoben werden.
08. Welche Rolle spielt der Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben legitimiert und ihnen die Verfügung über den Nachlass ermöglicht. Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag der Erben ausgestellt und dient als Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen.
09. Wie wird ein Nachlass verteilt?
Die Verteilung des Nachlasses erfolgt gemäß den Bestimmungen des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge. Dabei müssen zunächst alle Verbindlichkeiten des Erblassers (z.B. Schulden, Beerdigungskosten) beglichen werden, bevor das verbleibende Vermögen an die Erben ausgezahlt wird.
10. Was ist eine Erbengemeinschaft und wie funktioniert sie?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Die Erben sind dann gemeinsam für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses verantwortlich. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führen kann.