Erbrecht

Anwalt für Erbrecht in Augsburg

Einfühlsame Expertise im Erbrecht

Gerade in einem Lebensbereich, in dem die persönliche Nähe und damit oft die Emotionalität gegeben ist, ist Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen gefragt. Gepaart mit der jahrelangen Erfahrung, umfassendem Fachwissen und taktischen Geschick steht Ihnen hier die Kanzlei Ruisinger Steiner Remmele kompetent zur Seite.

Ob bei der Erarbeitung einer individuellen Lösung für Ihre eigene Nachlassregelung oder bei der Unterstützung nach einem Todesfall: wir fühlen uns in die aktuelle Situation ein und helfen Ihnen zielgerichtet die bestmögliche Lösung zu finden.

Erbrecht | Themenbereiche

Das Spektrum des Erbrechts

Gesetzliche Erbfolge

  • Regelungen bei fehlendem Testament
  • Erbrecht von Verwandten und Ehepartnern

Testament und Erbvertrag

  • Erstellung und Formvorschriften
  • Änderung und Widerruf
  • Gemeinschaftliche Testamente

Pflichtteilsrecht

  • Berechnung des Pflichtteils
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche

Testamentsvollstreckung

  • Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
  • Rechte und Pflichten des Testaments­vollstreckers

Nachlassabwicklung

  • Erbschein und Testamentseröffnung
  • Nachlassverwaltung
  • Auseinandersetzung der Erbengemein­schaft

Vorweggenommene Erbfolge

  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Nießbrauchsregelungen

Unternehmensnachfolge

  • Regelungen für Familien­unter­nehmen
  • Steuerliche Aspekte der Unter­nehmens­­nach­folge

Erbunwürdigkeit und -verzicht

  • Gründe für Erbunwürdigkeit
  • Vereinbarungen zum Erbverzicht

Digitaler Nachlass

  • Vererbbarkeit von digitalen Gütern und Accounts
  • Zugangsregelungen für digitale Hinter­lassen­schaften
Wie können wir helfen?

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Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Themen wie gesetzliche Erbfolge, Testament und Pflichtteil. Wir haben diese Informationen zusammengestellt, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben und grundlegende Konzepte zu erklären.

Diese FAQ dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Erbfall ist einzigartig und erfordert eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Umstände. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es ist wichtig, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird und um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Es gibt unterschiedliche Formerfordernisse, die unbedingt zur Wirksamkeit eingehalten werden müssen.

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dies bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) an die nächsten Verwandten verteilt wird.

Die gesetzlichen Erben sind in erster Linie die direkten Nachkommen (Kinder, Enkelkinder), der Ehepartner, und, falls keine direkten Nachkommen vorhanden sind, die Eltern, Geschwister und deren Nachkommen. Die genaue Reihenfolge und Anteile sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Grundsätzlich kann jeder Erblasser frei entscheiden, wen er in seinem Testament als Erben einsetzen möchte. Allerdings haben nahe Angehörige (z.B. Ehepartner und Kinder) einen Pflichtteilsanspruch, den sie auch gegen den Willen des Erblassers geltend machen können.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, unter bestimmten Umständen auch Eltern) zusteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Inhalt des Testaments.

Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Ein notarielles Testament wird vor einem Notar beurkundet und hat den Vorteil, dass es sicher verwahrt und im Todesfall automatisch eröffnet wird.

Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragspartnern, in der der Erblasser seine Vermögensnachfolge regelt. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nur mit Zustimmung aller Vertragspartner geändert oder aufgehoben werden.

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben legitimiert und ihnen die Verfügung über den Nachlass ermöglicht. Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag der Erben ausgestellt und dient als Nachweis der Erbberechtigung gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen.

Die Verteilung des Nachlasses erfolgt gemäß den Bestimmungen des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge. Dabei müssen zunächst alle Verbindlichkeiten des Erblassers (z.B. Schulden, Beerdigungskosten) beglichen werden, bevor das verbleibende Vermögen an die Erben ausgezahlt wird.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Die Erben sind dann gemeinsam für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses verantwortlich. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führen kann.

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