Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

Das Bundesamt für Justiz führt ein Zentralregister und ein Erziehungsregister (Bundeszentralregister). Bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Hierbei können folgende Arten von Führungszeugnissen unterschieden werden:

Führungszeugnis (für Privatpersonen)

In der Regel wird die Vorlage eines solchen Führungszeugnisses von Arbeitgebern verlangt. Nicht immer ist dies jedoch arbeitsrechtlich zulässig. Es kommt mitunter darauf an, welche Tätigkeit betroffen ist. In dieses Führungszeugnis werden nicht alle Delikte eingetragen.

Erweitertes Führungszeugnis

Seit dem 01.05.2010 gibt es auch das sog. erweiterte Führungszeugnis. Während in das „normale“ Führungszeugnis bestimmte, minder schwere Verurteilungen nicht eingetragen werden, steht im erweiterten Führungszeugnis jede Verurteilung wegen einer Sexualstraftat oder einer Straftat gegen die persönliche Freiheit, auch wenn sie „nur“ zu einer Jugendstrafe oder „nur“ zu einer begrenzten Geldstrafe geführt hat. Für andere Delikte bleibt es bei der allgemeinen Regel, dass minder schwere Verurteilungen auch im erweiterten Führungszeugnis nicht auftauchen. Das erweiterte Führungszeugnis wird sehr häufig gemäß § 72a SGB VIII zur Prüfung der persönlichen Eignung von Menschen benötigt wird, die in ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Minderjährigen in Kontakt kommen. Das betrifft etwa Erzieher, Lehrer, Nachhilfelehrer, Leiter von Jugendgruppen usw.

Behördliches Führungszeugnis

Ausschließlich für Behörden gibt es das behördliche Führungszeugnis. So wird dies für Bewerbungen bei einer Behörde auf Antrag der betroffenen Person ausgestellt.

Europäisches Führungszeugnis

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU, die in Deutschland leben, kann ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Werner Ruisinger

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich insbesondere für die Rechtsgebiete Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in unserer Anwaltskanzlei ist Verkehrsrecht.

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