Was ist eine Formalbeleidigung?
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich sehr häufig Mandanten, denen eine Beleidigung zur Last gelegt wird. Immer wieder höre ich von Mandanten den Einwand, dass die ausgesprochene Beleidigung doch der Tatsache entspräche und dass man sich doch deshalb unmöglich strafbar gemacht haben könne. Leider muss ich Mandanten manchmal darüber aufklären, dass auch eine wahre Behauptung eine Strafbarkeit nach sich zieht und zwar dann, wenn es sich um einen sog. Formalbeleidigung handelt.
Unter einer Formalbeleidigung versteht man eine Ehrverletzung, die sich gerade aus der Form oder den äußeren Umständen ergibt. Dazu gehört auch die sog. „Schmähkritik“, wenn also die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht.
Hierzu folgendes Beispiel: Jemand bezeichnet den Sohn einer Prostituierten vor anderen Personen als „Hurensohn“. Trotz wahrer Tatsache liegt hier eine Strafbarkeit vor.
Fazit: erst denken, dann reden…
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich insbesondere für die Rechtsgebiete Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Jugendstrafrecht ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in unserer Anwaltskanzlei ist Verkehrsrecht.