Was droht bei Beleidigungen oder Drohungen im Internet?
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Beleidigungen, Bedrohungen und Hasskommentare in sozialen Medien, Foren oder Messengern können strafrechtliche Konsequenzen haben. Doch welche Äußerungen sind strafbar? Welche Strafen drohen? Und wie können sich Betroffene effektiv wehren? In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die rechtlichen Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten bei digitalen Straftaten.
Beleidigung (§ 185 StGB) – Wo beginnt die Strafbarkeit?
Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand in seiner persönlichen Ehre verletzt wird. Besonders im Internet verbreiten sich abwertende Aussagen schnell und können schwerwiegende Folgen haben.
Beispiele für strafbare Beleidigungen:
- Diffamierende Kommentare auf Facebook, Instagram oder X (ehemals Twitter)
- Persönliche Angriffe per E-Mail, Messenger oder in Foren
- Abfällige Äußerungen in Gruppen-Chats oder öffentlichen Posts
Rechtliche Folgen: Eine Beleidigung kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Üble Nachrede (§ 186 StGB) & Verleumdung (§ 187 StGB) – Der juristische Unterschied
- Üble Nachrede: Wer über eine Person ehrenrührige Tatsachen behauptet oder verbreitet, ohne deren Wahrheitsgehalt zu belegen, macht sich strafbar.
Mögliche Strafen: Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe - Verleumdung: Hierbei werden bewusst falsche Behauptungen aufgestellt, um einer Person gezielt zu schaden.
Mögliche Strafen: Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe
Bedrohung (§ 241 StGB) – Wenn Worte gefährlich werden
Im digitalen Zeitalter sind Bedrohungen durch anonyme Nachrichten oder Kommentare weit verbreitet. Wer jemandem mit einer Straftat droht, kann belangt werden.
Typische Beispiele:
- Gewaltandrohungen in Kommentaren oder Direktnachrichten
- Anonyme Droh-E-Mails oder Hassbotschaften
- Morddrohungen gegen Politiker, Prominente oder Privatpersonen
Rechtliche Konsequenzen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Volksverhetzung (§ 130 StGB) – Hass im Netz und seine Folgen
Hassrede im Internet kann als Volksverhetzung gewertet werden, wenn sie bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt angreift oder Gewaltandrohungen beinhaltet.
Beispiele für strafbare Hassrede:
- Rassistische, antisemitische oder fremdenfeindliche Kommentare
- Holocaust-Leugnung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen
- Aufrufe zur Gewalt gegen bestimmte Gruppen
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Weitere Konsequenzen jenseits des Strafrechts
Neben einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung können weitere schwerwiegende Konsequenzen entstehen:
- Zivilrechtliche Klagen: Geschädigte können Unterlassung oder Schadensersatz fordern.
- Berufliche Konsequenzen: Arbeitgeber reagieren zunehmend sensibel auf Hassrede und Mobbing im Internet.
- Plattform-Sperren: Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram oder Twitter sperren regelmäßig Accounts wegen Verstößen gegen die Richtlinien.
Was tun, wenn Sie im Internet beleidigt oder bedroht werden?
- Beweise sichern
Erstellen Sie Screenshots von beleidigenden Nachrichten oder Kommentaren, um diese als Beweise vorzulegen. - Plattform melden
Melden Sie den betreffenden Inhalt direkt bei Social-Media-Betreibern – viele Plattformen reagieren auf Hassrede und Bedrohungen. - Rechtliche Schritte einleiten
Gerne können Sie hierzu mit uns Kontakt aufnehmen.
Seit 2001 bin ich als Fachanwältin für Strafrecht in Augsburg nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie deren Nebenfolgen tätig.