Unterhalt – Bald alles anders?

Ende 2023 wurde die Reform des Unterhaltsrechts angestoßen. Ziel sollte es sein das Unterhaltsrecht fairer zu gestalten und den geänderten Lebensverhältnissen anzupassen.

Besonders jene Fälle sollten berücksichtigt werden, in denen beide Elternteile nach einer Trennung wesentliche Betreuungsleistungen erbringen. Für diese Fälle gibt es im Moment keine klare gesetzliche Regelung und die Gerichte bewerten die Betreuungsleistung unterschiedlich.

Zentraler Punkt soll die Reform des Kindesunterhalts werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der gerechteren Verteilung der Unterhaltslasten in Fällen, wo ein Elternteil substanzielle Betreuungsleistungen erbringt, aber weniger als die Hälfte der Betreuung übernimmt (asymmetrisches Wechselmodell). Hier sollen klare Regeln geschaffen werden, die unter anderem den Betreuungsanteil auf Basis der Anzahl der Übernachtungen beim jeweiligen Elternteil berechnen. Außerdem soll auch die Betreuung tagsüber stärker berücksichtigt werden.

Für das klassische Residenzmodell, bei dem ein Elternteil fast vollständig die Betreuung übernimmt, sowie das symmetrische Wechselmodell, bei dem die Betreuung gleichmäßig aufgeteilt ist, soll die gesetzliche Regelung im Grundsatz so bleiben, wie sie aktuell gehandhabt wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Betreuungsunterhalt. Hier sollen verheiratete und unverheiratete Eltern gleichgestellt werden, sodass unverheiratete Elternteile, die die Hauptbetreuung übernehmen, einen besseren rechtlichen Schutz erhalten.

Allerdings befindet sich das Reformvorhaben noch in der Diskussion und es liegt bisher kein konkreter Gesetzentwurf vor. Es wird erwartet, dass die Umsetzung des neuen Unterhaltsrechts einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da es komplizierte Berechnungen und Anpassungen bei der Ermittlung der Betreuungsanteile mit sich bringt.

Es bleibt also spannend …

Dr. Corinna Remmele

Im Vereins- und Verbandsrecht unterstütze ich bei Satzungsfragen und Streitig­keiten. Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich in Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechts­angelegen­heiten. Ich lege Wert auf kompetente und einfühlsame Beratung in allen Rechtsbereichen, die ich vertrete.

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