Silvesterfeuerwerk und Strafrecht: Was erlaubt ist und was nicht
Ein Silvesterfeuerwerk ist mehr als nur ein Brauch – es steht für Freude, Tradition und den gemeinschaftlichen Start ins neue Jahr. Doch hinter der funkelnden Fassade verbergen sich oft rechtliche Risiken. gehört für viele Menschen in Deutschland zur Tradition. Die bunte Pracht am Himmel markiert den Jahreswechsel und sorgt für ausgelassene Stimmung. Doch der Umgang mit Feuerwerkskörpern birgt nicht nur Gefahren, sondern auch rechtliche Fallstricke.
Rechtsgrundlagen zum Feuerwerk in Deutschland
In Deutschland wird der Umgang mit Feuerwerk durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (SprengV) geregelt. Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt: So fallen Wunderkerzen und Tischfeuerwerk unter Kategorie F1, die besonders für den Einsatz im privaten Rahmen geeignet sind. Raketen und Böller der Kategorie F2 werden oft auf öffentlichen Plätzen verwendet, während Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 häufig bei professionellen Pyroshows zum Einsatz kommt.
- Kategorie F1: Kleinstfeuerwerk (z. B. Wunderkerzen), ab 12 Jahren erlaubt.
- Kategorie F2: Kleinfeuerwerk (z. B. Raketen und Böller), ab 18 Jahren erlaubt und nur zu bestimmten Zeiten (in der Regel vom 29. bis 31. Dezember) erhältlich.
- Kategorie F3 und F4: Mittleres und großes Feuerwerk, nur für Personen mit spezieller Fachkunde zugänglich.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in der Regel nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Darüber hinaus können regionale Regelungen weitere Einschränkungen vorsehen.
Typische strafrechtliche Probleme an Silvester
1.) Illegale Einfuhr und Besitz von Feuerwerk
Feuerwerkskörper aus dem Ausland, insbesondere sogenannte „Polenböller“, sind in Deutschland oft nicht zugelassen, da sie keine CE-Kennzeichnung tragen. Der Besitz und die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper können als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz geahndet werden. Laut einer Studie des Bundeskriminalamts gab es allein im letzten Jahr über 500 Anzeigen wegen unerlaubten Besitzes von nicht zugelassenem Feuerwerk. Ein Beispiel: Ein Mann aus Bayern wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem er mehrere Kilogramm nicht zertifiziertes Feuerwerk aus Polen eingeführt hatte. Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Feuerwerkskörper aus dem Ausland, insbesondere sogenannte „Polenböller“, sind in Deutschland oft nicht zugelassen, da sie keine CE-Kennzeichnung tragen. Der Besitz und die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper können als Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz geahndet werden. Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
2.) Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
Auch der unsachgemäße Umgang mit zugelassenem Feuerwerk kann strafbar sein. Dazu gehört beispielsweise das Manipulieren von Feuerwerkskörpern oder das Zünden in verbotenen Bereichen.
3.) Sachbeschädigung
Wenn Feuerwerkskörper fremdes Eigentum wie Autos, Gebäude oder andere Gegenstände beschädigen, kann dies eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen. Die Strafen variieren je nach Schwere des Falls.
4.) Körperverletzung
Verletzungen durch unsachgemäß gezündetes Feuerwerk sind an Silvester keine Seltenheit. Wer fahrlässig oder vorsätzlich andere verletzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen können.
5.) Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Das Werfen von Feuerwerkskörpern auf Straßen oder Fahrzeuge kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB geahndet werden. Hier drohen hohe Strafen, insbesondere wenn Menschenleben gefährdet werden.
Besondere Regelungen und Verbote
Neben den allgemeinen Vorschriften gibt es regionale und lokale Regelungen, die den Umgang mit Feuerwerk einschränken können. Beispielsweise hat die Stadt Augsburg ein generelles Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot in der Innenstadt erlassen. Dieses Verbot umfasst die zentrale Maximilianstraße sowie umliegende Straßen und Plätze. Zudem ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen jegliche Art von Pyrotechnik abzubrennen.
Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann mit Bußgeldern oder, in schweren Fällen, mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.
Tipps für eine sichere und legale Silvesterfeier
- Nur zugelassenes Feuerwerk verwenden: Achten Sie auf die CE-Kennzeichnung und kaufen Sie Feuerwerk nur bei autorisierten Händlern.
- Auf die Verkaufszeiträume achten: Feuerwerk der Kategorie F2 darf in der Regel nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden.
- Regeln einhalten: Informieren Sie sich über lokale Verbote und Einschränkungen.
- Vorsicht walten lassen: Kein Feuerwerk unter Alkoholeinfluss zünden und Sicherheitsabstände einhalten.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Silvesterfeier und ein glückliches, erfolgreiches und gesundes Neues Jahr.