Cornelia McCready
“Meiner Erfahrung nach gibt es immer Lösungen, mögen die Probleme noch so ausweglos scheinen. Selbst wenn das Gewünschte nicht erreicht werden kann, lasse ich nicht locker auf der Suche nach dem Optimum für meine Mandanten.”
Berufliche Laufbahn
- Studium und Referendarsausbildung in Augsburg
- Seit 1987 zugelassene Rechtsanwältin, bis März 2023 in eigener Kanzlei
- Seit April 2023 Anschluss an die Kanzlei Ruisinger Steiner Remmele
Zusatzqualifikationen
- Seit 2001 Fachanwältin für Strafrecht
- Seit 2015 Mediatorin (Deutsche Anwaltsakademie)
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Augsburger Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe
Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Beratung im Landratsamt Augsburg im Rahmen der Jugendhilfe
- Beratung im KIZ (Kontakt im Zentrum) der Drogenhilfe Schwaben e.V.
Spezialisierungen
Strafrecht
Seit 2001 bin ich als Fachanwältin für Strafrecht nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie deren Nebenfolgen tätig.
Ich vertrete Sie in allen Bereich des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts sowohl als Wahl- als auch Pflichtverteidigerin, als Zeugenbeistand und als Vertreterin der Nebenklage. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, benötigen Sie fast immer anwaltlichen Beistand.
Auch wenn Sie nur befürchten, eine strafbare Handlung begangen zu haben, ist es ratsam, so schnell wie möglich eine anwaltliche Beratung aufzusuchen. Aus Unsicherheit, Angst oder Unwissenheit werden bereits in diesem Stadium häufig gravierende Fehler begangen, die später nur noch schwer zu beheben sind. Meistens ist es wenig sinnvoll, sich ohne Akteneinsicht frühzeitig zum Tatvorwurf zu äußern.
Sie wissen vielleicht nicht, dass Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben, und dass Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern. Je früher die anwaltliche Beratung beginnt, desto nachhaltiger kann sie das Verfahren beeinflussen. Selbstverständlich werde ich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für Sie tätig, möglicherweise erst im Revisionsverfahren oder in der Strafvollstreckung.
Was ich für Sie in Strafrechtsangelegenheiten tun kann?
- Sie bei drohender Strafverfolgung beraten und ggf. geeignete Schritte einleiten.
- Mit Ihnen über Ihr Aussageverhalten sprechen und ggf. eine Einlassung für Sie abgeben oder Sie bei Vernehmungen begleiten.
- Sie nach einer Festnahme in der Polizei- oder Untersuchungshaft aufsuchen und beraten
- Für Sie Haftprüfungsanträge stellen oder auf eine Haftverschonung, z.B. durch Kautionszahlungen o. Ä., hinwirken.
- Sie bei bestehendem Haftbefehl über die Konsequenzen eines Sich-Stellens beraten und ggf. hierbei begleiten.
- Mit Ihnen die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs erörtern und in die Wege leiten.
- Strafmildernde Umstände mit Ihnen besprechen.
- Auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hinwirken oder eine frühe Absprache treffen.
- Gegen eine Anklage Stellung nehmen.
- Sie in der Hauptverhandlung vertreten und dort u.a. Zeugen und Zeuginnen befragen, Beweisanträge oder andere Anträge stellen, ggf. Deals aushandeln, auf eine Strafaussetzung zur Bewährung hinwirken.
- Für Sie Berufung oder Revision einlegen und Sie in diesen Instanzen vertreten, wenn es sinnvoll ist.
- Sie gegen bestimmte Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, o. Ä. verteidigen.
- Sie in der Strafvollstreckung vertreten.