Ausländerrecht
Anwalt für Ausländerrecht in Augsburg
Ihre starken Partner im Ausländerrecht
In der vielschichtigen Welt des Ausländerrechts ist es entscheidend, einen vertrauenswürdigen Partner an seiner Seite zu wissen, der nicht nur juristisches Fachwissen mitbringt, sondern auch einfühlsam und verständnisvoll Ihre persönliche Situation betrachtet.
Wir verstehen, dass die deutsche Verwaltung oft überwältigend und undurchsichtig wirken kann. Daher legen wir besonderen Wert darauf, unsere Mandanten umfassend zu beraten und ihnen klar zu vermitteln, welche Möglichkeiten anhand der individuellen Situation offenstehen. Unser Know-How im Strafrecht erleichtert uns insbesondere die Bearbeitung von Ausweisungs- und Verlustfeststellungsverfahren, sowie Verfahren bei Abschiebegewahrsam und Sicherungshaft. Gerne können Sie uns aber auch bzgl. Ihres Visa- oder Asylverfahrens beauftragen. Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen.
Unser Anspruch ist es, Ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und Sie durch jedes Stadium Ihres Verfahrens zu begleiten. Dabei können Sie sich auf eine Beratung in Deutsch, Italienisch oder Englisch verlassen – denn Verständigung ist der Schlüssel zur Erreichung Ihrer Ziele.
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Sie suchen rechtlichen Rat oder Unterstützung? Unsere Augsburger Anwälte sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder buchen vereinbaren Sie direkt einen Termin über unser Online-Tool. Wir freuen uns auf ein erstes, unverbindliches Gespräch mit Ihnen.
Häufig gestellte Fragen zum Ausländerrecht
A) Fachkräfteeinwanderung
1. Was sind die Voraussetzungen für die Einwanderung als Fachkraft?
Die Einwanderung als Fachkraft nach Deutschland erfordert die Erfüllung mehrerer grundlegender Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass qualifizierte Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können:
- Anerkannter Hochschulabschluss oder qualifizierte Berufsausbildung.
- Konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland.
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (je nach Berufsfeld).
2. Wie beantrage ich ein Visum zur Fachkräfteeinwanderung?
Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland gestellt. Notwendige Unterlagen umfassen einen gültigen Reisepass, den Nachweis der Qualifikation, einen Arbeitsvertrag und gegebenenfalls einen Anerkennungsbescheid.
3. Wie lange dauert der Anerkennungsprozess meiner Qualifikation?
Der Anerkennungsprozess kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, abhängig von der Komplexität des Antrags und der zuständigen Anerkennungsstelle.
4. Kann meine Familie mit mir nach Deutschland einwandern?
Ja, Fachkräfte können ihre engsten Familienangehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) nach Deutschland nachholen, sofern sie ausreichenden Wohnraum und finanzielle Mittel nachweisen können.
5. Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?
Die Anforderungen an Deutschkenntnisse variieren je nach Berufsfeld und Arbeitgeber. In vielen Fällen sind mindestens grundlegende Kenntnisse (A1/A2-Niveau) erforderlich.
B) Ausweisungsverfahren
1. Was ist ein Ausweisungsverfahren?
Ein Ausweisungsverfahren wird eingeleitet, wenn die zuständige Behörde entscheidet, dass eine ausländische Person das Land verlassen muss. Dies kann aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschehen.
2. Welche Gründe können zu einer Ausweisung führen?
Zu den Gründen gehören schwere Straftaten, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz oder die Ablehnung eines Asylantrags.
3. Kann gegen eine Ausweisung Widerspruch eingelegt werden?
Ja, gegen eine Ausweisungsverfügung kann rechtlich vorgegangen werden, indem man innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegt oder Klage beim Verwaltungsgericht erhebt.
C) Visumsverfahren
1. Wie beantrage ich ein Visum für Deutschland?
Ein Visum muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland beantragt werden. Notwendig sind in der Regel ein gültiger Reisepass, ein Antragsformular, ein biometrisches Foto und weitere Nachweise wie Einladungen oder Finanzierungsnachweise.
2. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumantrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Visumtyp und Auslandsvertretung, kann aber mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.
3. Was sind die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum?
Für ein Arbeitsvisum sind in der Regel ein Arbeitsvertrag, eine Qualifikationsnachweis sowie eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
D) Sicherungs- und Abschiebehaft
1. Was ist Abschiebehaft?
Abschiebehaft dient der Sicherstellung der Ausreise einer Person, die ausreisepflichtig ist und bei der Fluchtgefahr besteht.
2. Unter welchen Bedingungen wird Sicherungshaft angeordnet?
Sicherungshaft kann angeordnet werden, wenn eine Person ohne rechtmäßigen Aufenthalt aufgegriffen wird und zu erwarten ist, dass sich der Betroffene einer Abschiebung entziehen wird.
3. Wie lange darf eine Person in Abschiebehaft gehalten werden?
Die Dauer der Abschiebehaft in Deutschland kann aus unterschiedlichen Gründen variieren, darf jedoch maximal 18 Monate betragen.
E) Asylverfahren
1. Wie läuft ein Asylverfahren in Deutschland ab?
Das Asylverfahren beginnt mit der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), gefolgt von einer Anhörung und der Prüfung des Antrags. Eine Entscheidung wird dann getroffen, ob Asyl gewährt wird oder nicht.
2. Was passiert nach einer positiven Asylentscheidung?
Bei positiver Entscheidung erhält der Asylberechtigte zunächst ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre. Danach wird geprüft, ob sich die Verhältnisse im Herkunftsland geändert haben und eine Rückkehr möglich ist.
3. Kann man während des Asylverfahrens arbeiten?
Asylbewerber dürfen nach drei Monaten rechtmäßigem Aufenthalt arbeiten, benötigen dafür aber oft eine Genehmigung der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur.
4. Was ist das Dublin-Verfahren?
Das Dublin-Verfahren regelt, welches EU-Land für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, in der Regel das Land, in dem der Asylbewerber zuerst eingereist ist.