Familienrecht
Anwälte für Familienrecht in Augsburg
Sorgen Sie vor und verhindern kostspielige Gerichtsverfahren bereits im Vorfeld
Die Kanzlei Ruisinger • Steiner • Remmele seht Ihnen in jeder Lebensphase mit jahrelanger Erfahrung, umfassendem Fachwissen, großem Fachwissen und taktischen Geschick zur Seite. Wir können uns in Ihre jeweilige aktuelle Situation einfühlen und helfen Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden.
Sie streben für Ihre zukünftige Ehe eine rechtliche Gestaltung durch einen Ehevertrag an? Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten.
Wir verstehen, das familienrechtliche Auseinandersetzungen nicht nur eine juristische Herausforderung, sondern auch eine enorme emotionale Belastung sein können. Deshalb setzen wir uns in unserer Ausburger Kanzlei dafür ein, zukunftsfähige Lösungen für Ihre individuelle Lebenssituation zu finden.
Wir helfen Ihnen mit Elan und Kompetenz dabei, Probleme möglich schon zu vermeiden oder bereits im Anfangsstadium zu lösen
Professionelle Beratung und Vertretung
Das Erstgespräch
Die Strategie
Umsetzung
Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts
Trennung
Eine erfahrene und fachkundige Beratung welche Regelungen bereits bei der Trennung sinnvoll sind, erhalten sie durch eine spezialisierte Rechtsanwältin mit umfangreichen Erfahrungen und tiefgreifendem Fachwissen.
Scheidung
Als Augsburger Kanzlei begleiten wir Sie im Scheidungsverfahren und helfen Ihnen alle offenen Fragen zu klären, die ein Scheidungsverfahren mit sich bringt.
Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
Als Rechtsanwaltskanzlei und erfahrene Spezialisten für Familienrecht in Augsburg bieten wir Ihnen auf Ihre Situation angepasste Lösungen an und setzen Ihre Rechte durch.
Umgang und elterliche Sorge
Unsere Kanzlei kombiniert Fachkenntnis mit Einfühlungsvermögen und unterstützt Sie dabei für Sie und Ihre Kinder die bestmögliche Umgangslösung zu finden.
Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht
01. Wann benötige ich eine Fachanwältin für Familienrecht?
Bei einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ist es immer ratsam sich über die Rechtslage und die damit einhergehenden Möglichkeiten zu informieren. Auch wenn Sie die Trennung einverständlich regeln, sollten Sie wissen welche Rechte und Möglichkeiten sie haben
02. Gibt es eine Onlinescheidung?
Die Scheidung kann in Deutschland bisher nur durch ein Gericht ausgesprochen werden. Ihre Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Ruisinger Steiner Remmele aus Augsburg, setzt sich für Ihre Rechte ein und begleitet Sie zum Scheidungstermin.
03. Muss ich das Trennungsjahr einhalten?
Es gibt die Möglichkeit der Härtefallscheidung, die rechtlichen Voraussetzungen sind aber sehr streng. Die Tastsache weiterhin mit dem jeweiligen Ehegatten verheiratet zu sein muss eine Härte für sie sein, die allein durch die Trennung nicht beseitigt werden kann. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht beraten, wenn Sie glauben die Voraussetzungen könnten erfüllt sein.
04. Wann sollte ich einen Ehevertrag abschließen?
Einen Ehevertrag sollten Sie auf jeden Fall abschließen, wenn bereits bei der Eheschließung erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. Unbedingt sollte in Ehevertrag abgeschlossen werden, wenn ein Unternehmen vorhanden ist.
05. Ab wann liegt ein „Getrenntleben“ vor?
In der Regel zieht einer der Ehegatten aus dem gemeinsamen Zuhause aus. Das Getrenntleben kann aber auch innerhalb einer Wohnung erfolgen. Hier spricht man von einer „Trennung von Tisch und Bett“. Entscheidend ist, dass die Ehegatten nicht mehr füreinander sorgen (Kochen, Waschen, Einkaufen, etc).
06. Ab wann muss man Kindesunterhalt zahlen?
Sobald man nicht mit den minderjährigen oder diesen gleichgestellten Kindern zusammenlebt, ist grundsätzlich Kindesunterhalt geschuldet. Eine wichtige Hilfe bei der Bemessung ist die Düsseldorfer Tabelle. Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht kann ich sie hierzu umfassend beraten.
07. Was bedeutet die elterliche Sorge?
Die elterliche Sorge ist das Recht und die Pflicht Entscheidungen zum Wohle der Kinder zu treffen und diese gesetzlich zu vertreten. In der Regel bleibt es auch nach Trennung und Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
08. Was bedeutet das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge. Einigen Eltern sich darauf, dass die Kinder nach der Trennung bei einem Elternteil leben sollen, treffen sie damit eine gemeinsame Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Unsere Anwälte für Familienrecht in Augsburg
Dr. Corinna Remmele
Rechtsanwalt
Sigrid Steiner
Rechtsanwalt