Zu Beginn des Sommers meldet sich bei das schlechte Gewissen, weil der Vorsatz sich mehr zu bewegen und Sport zu treiben über den Winter wieder einmal in Vergessenheit geraten ist.
Schnell ist in der Euphorie der guten Vorsätze ein Fitness-Studiovertrag abgeschlossen und man hat sich für ein bis zwei Jahre vertraglich gebunden. Wie bei allen anderen Verträgen auch, gibt es aber natürlich die Möglichkeit den Vertrag durch eine Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Die Frage ist nur, was ist ein wichtiger Grund der eine Kündigung eines Fitness-Studiovertrages rechtfertigt?
Der BGH hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 4. Mai 2016 ( XII ZR 62/15) entschieden, dass ein Umzug die vorzeitige Kündigung eines Fitness-Studiovertrages nicht rechtfertigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Umzug bei Vertragsabschluss nicht absehbar war und beruflich bedingt ist. Ein Umzug liegt nach Auffassung des BGH alleine in der Sphäre des Kunden und es ist ihm zumutbar die Beiträge für den abgeschlossenen Fitness-Studiovertrag bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen. Eine vorzeitige Kündigung des Fitness-Studiovertrages sei hingegen nur berechtigt, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde nicht beeinflussen könne.
Ein Fitness-Studiovertrag kann zum Beispiel vorzeitig
beendet werden, wenn eine Erkrankung vorliegt, die die Nutzung des Fitness-Studiovertrages ausschließt. Auch eine Schwangerschaft kann unter Umständen die Kündigung rechtfertigen, wenn sie die weitere Nutzung ausschließt.
Man sollte sich also gut überlegen, ob ein Fitness-Studiovertrages mit einer festen Vertragslaufzeit wirklich das Richtige ist.