Kann man vom Jobcenter verlangen, dass man einen anderen Sachbearbeiter erhält?
Mit dieser Frage musste das Sozialgericht Mainz sich am 14.03.2018 befassen.
Ein ALG-II-Empfänger fühlte sich von seiner Sachbearbeiterin ungerecht behandelt und stellte deswegen einen Eilantrag an das Sozialgericht. Ziel des Antrages war es, das Jobcenter dazu zu verpflichten ihm einen neuen Sachbearbeiter zuzuweisen. Das Sozialgericht entschied, dass der Antrag mangels Rechtsgrundlage erfolglos bleiben muss. Auch wenn der Antragsteller seinen Sachbearbeiter subjektiv für befangen hält, steht ihm kein förmliches Ablehnungsrecht zu.
Das Jobcenter durfte verwaltungsintern die Entscheidung darüber treffen, ob es seine Mitarbeiterin für befangen hält. Diese Entscheidung des Jobcenters hat keine Rechtswirkung nach außen und dementsprechend hat der Antragsteller kein Recht die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Außerdem kam das Sozialgericht zu dem Schluss, dass auch eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben ist.
Diese Entscheidung dürfte auch auf andere Behörden und den Wunsch nach einem anderen Sachbearbeiter zu übertragen sein.
Sozialgericht Mainz, 14.03.2018, S 10 AS 164/18