6 Gramm als Obergrenze?
Die Justizminister der Länder haben am 07.06.2018 mehrheitlich beschlossen, eine bundesweit einheitliche Obergrenze für den Eigenbedarf an Cannabis festzulegen. Beim Besitz von bis zu sechs Gramm könnten Strafverfahren eingestellt werden.
In einem Beschluss vom Donnerstag regen sie an, bis zu einer Menge von sechs Gramm von einer Strafverfolgung abzusehen. Mehrere Länder stimmten aber dagegen, darunter Berlin. In der Hauptstadt bleibe es dabei, dass man bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei besitzen kann, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung. Man sehe bei dem Thema keinen Änderungsbedarf.
Vorgeschlagen hatte die Sechs-Gramm-Grenze Baden-Württembergs CDU-Justizminister Guido Wolf. In seinem Land gilt diese geringere Obergrenze. Aus seiner Sicht wäre eine Vereinheitlichung überfällig, um von dem aktuellen rechtlichen Flickenteppich wegzukommen.
Deutsche Hanfverband sieht Menge als zu gering an
Der Deutsche Hanfverband kritisiert die Menge als zu gering. „Außerdem handelt es sich bei dem Vorschlag immer noch um eine Kann- und keine Muss-Regelung“, sagte ein Verbandssprecher. Eine Rechtssicherheit sei nicht gegeben.
Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz gehen als Vorschläge und Empfehlungen an das Bundesjustizministerium. Sie haben keine rechtlichen Auswirkungen.
Berlin will bei 15 Gramm als Obergrenze bleiben
Berlin will allerdings auch nach dem Beschluss an seiner bisherigen Regelung festhalten und stimmte gegen den Sechs-Gramm-Vorschlag. Man sehe bei dem Thema keinen Änderungsbedarf, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung am Donnerstag auf Anfrage. Es bleibe dabei, dass man in der Hauptstadt bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei besitzen kann.
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