Mit seiner Entscheidung vom 24.03.2017 hat der BGH die Bedeutung der Patientenverfügung gestärkt. Anlass für die Entscheidung war eine Patientin, die im Jahr 1940 geboren worden war und im Mai 2008 einen Schlaganfall erlitten hatte. Seit Juni 2008 befand sie sich in einem dem Wachkoma ähnlichen Zustand.
Sie hatte bereits im Jahr 1998 ein mit „Patientenverfügung“ überschriebenes Dokument erstellt. Dort hatte sie festgelegt, das sind unter anderem dann, wenn keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins bestehe oder sie aufgrund von Krankheit oder Unfall einen Dauerschaden des Gehirns erlitten habe, lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollten.
In der Folge hatte sie auch mehreren verschiedenen Familienmitgliedern und Bekannten gegenüber geäußert, sie wolle nicht künstlich ernährt werden und nicht im Falle eines Wachkomas am Leben erhalten werden. Lieber sterbe sie.
Nachdem Sie den Schlaganfall erlitten hatte, wurden ihr Sohn und ihr Ehemann als Betreuer eingesetzt. Der Sohn war der Meinung, die künstliche Ernährung und die Flüssigkeitszufuhr sollten aufgrund des Willens seine Mutter eingestellt werden. Der Ehemann lehnte dies ab.
Die Klage des Sohnes auf Einstellung der künstlichen Ernährung hatte keinen Erfolg. Der BGH hat den Fall nun an das Beschwerdegericht zurückverwiesen und festgelegt, das Beschwerdegericht müsse den derzeitigen Gesundheitszustand der Patientin mit den Festlegungen der Patientenverfügung vergleichen und prüfen, ob der Abbruch der künstlichen Ernährung ihrem mutmaßlichen Willen entspricht. Entscheidend sei, wie die Patientin selbst entscheiden würde, wenn sie noch in der Lage wäre dies zu tun.
Die Entscheidung zeigt, dass es wichtig ist, zu einem Zeitpunkt an dem man seinen Willen noch äußern kann, festzulegen wie man zu lebenserhaltenden Maßnahmen steht. Für Angehörige ist es, insbesondere wenn man nie über ein solches Thema gesprochen hat, oftmals schwer festzulegen, welche Maßnahme dem mutmaßlichen Willen entsprechen. Hinzu kommt dass es Angehörigen oft schwer fällt, ihre Lieben gehen zu lassen. Eine anwaltliche Beratung über die rechtlichen Voraussetzungen, die eine wirksame Patientenverfügung erfüllen muss kann einem selbst und den Angehörigen einiges ersparen.
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